Geld geliehen und Person weigert sich zurück zu zahlen?

5 Antworten

Aus rechtlicher Sicht habt ihr wohl einen Derlehensvertrag geschlossen, der grundsätzlich gekündigt werden muss, bevor das Geld zurückgefordert werden kann (§ 488 Abs. 3 BGB).

Für eine wirksame Kündigung musst du hinreichend deutlich machen, dass du das Geld wieder haben möchtest. Es ist demnach gut möglich, dass deine Aufforderungen in der Vergangenheit als Kündigung auszulegen sind. Das hängt aber im Einzelfall vom Wortlaut ab.

Nach einer wirksamen Kündigung gibt es eine Frist von 3 Monaten. Erst dann wird der Betrag fällig. Wenn eine deiner Aufforderungen also schon länger als 3 Monate her ist, dann sind grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllt um den Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

Wenn du dir wegen einer der Voraussetzungen unsicher bist, kann es Sinn machen lieber noch einmal eine „richtige“ Kündigung zu schreiben mit dem Hinweis darauf, dass du das Geld ansonsten einklagst.

Zum Einklagen des Geldes eignet sich hier am besten der sogenannte Mahnbescheid, den du online ausfüllen kannst (https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4254277-1533901467952&Command=start). So wie das aussiehst hast du auch ausreichend Beweise für den Fall, dass die Sache vor Gericht landen sollte.

Strafrechtlich relevantes Verhalten kann ich hier übrigens nicht erkennen. Insofern rate ich dir von einer Anzeige ab. Das bringt dir im Zweifel nur selbst Ärger.

Cookiecatlove 
Fragesteller
 13.08.2018, 18:42

Danke. Aber wie ist dass wenn es vor Gericht geht wegen den Kosten genau?

uni1234  14.08.2018, 07:18
@Cookiecatlove

Sollte die Sache tatsächlich vor Gericht landen, musst du einen Vorschuss über die Kosten einzahlen beim Gericht. Die Höhe der Kosten kannst du ganz einfach selbst ausrechnen. Google einfach nach Gerichtskostenrechnern und gib die Höhe des Darlehens ein.

Wenn du vor Gericht gewinnst, dann muss die andere Seite die Gerichtskosten zahlen. Diese werden dann Teil des Titels, die du zur Not mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken kannst.

  • Schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen (1-2 Wochen) mit dem Hinweis, dass Du bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wirst und somit für sie zusätzlich Kosten entstehen
  • Wenn sie dann nicht gezahlt hat, Mahnbescheid erwirken (kann man selbst online machen)
  • Hoffen, dass sie dem Mahnbescheid nicht widerspricht
  • Nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, Gerichtsvollzieher beauftragen
germanils  10.08.2018, 13:45

Hier der Link der deutschen Mahngerichte (nur diesen verwenden, es gibt auch viele Seiten, die Dir gleich noch einen Anwalt unterjubeln wollen): https://www.online-mahnantrag.de/

Wenn gar nichts mehr geht, dann gleich zur Polizei. Aber ob diese einen Chatverlauf als Beweismittel gelten lassen? Wegen der Manipulierungsmöglichkeiten habe ich aber große Zweifel, ob das Gericht das zulassen wird. Es sei denn, der Verlauf würde von dem Chat-Anbieter direkt zur Verfügung gestellt und es handelt sich nicht nur um einen Log.

Nichtsdestotrotz kann man den Verlauf als inoffizielles "Beweismittel" in der Verhandlung natürlich zur Sprache bringen, wenn man etwas beweisen will, das sich anders nicht beweisen lässt. Ob und wie das Gericht eine damit vermittelte Information verwendet, lässt sich dabei natürlich nicht sagen.

Woher ich das weiß:Recherche

Setz einen Termin, bis zu dem sie das Geld zurückzahlen soll. Lässt sie den verstreichen, kannst du das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen.

Sage ihr, wenn sie es nicht zurückzahlt wirst du Anzeige erstatten.

NamenSindSchwer  10.08.2018, 13:40

Wegen welcher Straftat?