Kreditkarte gekündigt Inkasso verhinden

5 Antworten

"Wird es trotzdem an ein InKasso weiter gebenen auch wernn ich es in Raten zurück zahlen?"

Ja. Wenn es schon so weit ist dass der Betrag komplett fällig gestellt wurd ist das Verfahren schon zu weit. Wenn du es nicht zahlen kannst kommt es zum Inkasso und mit der Stelle kannst du dann über ne Ratenzahlung reden

Ist dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt darf unter keinen Umständen ein Inkasso bemüht werden.

Wenn du es nicht zahlen kannst kommt es zum Inkasso und mit der Stelle kannst du dann über ne Ratenzahlung reden

Warum sollte man das tun? Kostet nur extra Geld, was gerichtlich nicht durchsetzbar wäre.

Ich empfehle dir - nicht zum ersten Mal - ein Studium der Rechtswissenschaften. Wenigstens ein Semester im Zivilrecht.

@kevin1905

Bei Kirschkerze handelt es sich um einen Inkassofritzen, der wegen Gehirnwäsche diesen Mist hier schreibt. So kommt es mir vor...

Inkassos verbreiten gerne Rechtsunsinn und Falschinformationen. Davon leben die.

@kevin1905

Nicht notwendig danke. Ich arbeite im Bankbereich und wenn wir sowas haben wird kurzen Prozess gemacht. Gar nicht die Zeit um mit einzelnen Kunden über Ratenzahlung zu disktuieren

@mepeisen

Ne ich sitz an der Stelle die das ganze zum Inkasso weitergibt Herzchen

@Kirschkerze

Ändert nichts draran, dass sie dir eine Gehirnwäsche verpasst haben. Und gerade weil du auf der Seite des Gläubigers sitzt, stellt sich die Frage, wieso du ständig Falschinformationen verbreitest.

Dann auch noch ein einer Bank. Gerade Banken haben das gesamte Handwerkszeug in der Hand, Bonitäten zu prüfen und Zahlungen zu überwachen. Gerade Banken brauchen exakt 0 Hilfe. Euch geht es also nur darum, Rache zu üben. Euch geht es nur darum, Leistungen, für die ihr selbst zuständig seid, zu outsourcen. Ihr bekommt weder Rechtsberatung noch prüft das Inkasso eure Fälle. Es treibt nur die Kosten in die Höhe.

Und da wundert ihr euch, dass die Kunden sich auch nicht vernünftig verhalten. So wie es in den Wald reinruft, so ruft es raus.

@Kirschkerze

Ich arbeite auch in der Finanzdienstleistung und bedarf keiner Hilfe von halbgarem Inkassoschwachsinn.

Wird es trotzdem an ein InKasso weiter gebenen auch wernn ich es in Raten zurück zahlen?

Teile dem Kreditkarten Unternehmen mit, dass du momental zahlungsunfähig bist. Die Weitergabe an ein Inkassounternehmen wäre dann grob rechtwidrig (§ 254 Abs. 2 BGB).

Zahle so viel du kannst an das Unternehmen um guten Willen zu signalisieren.

Wenn du mit der Bank eine Ratenzahlung vereinbaren kannst, dann wird es nicht an ein Inkasso gegeben. Da sie aber den Kredit bereits gekündigt haben, ist das eher unwahrscheinlich. Versuche dir doch das Geld bei der Familie zu leihen um es direkt zurückzuzahlen.

Hallo Hahn01,

mit dem Gläubiger Reden und die nötigen Informationen zukommen lassen ist der erste Schritt. (Reden hilft immer!)

Hier im Forum kann keiner sagen was der Gläubiger machen wird.

Schöne Grüße

Aber man kann sagen, was (von den gebühren her) erlaubt ist. Wenn der Gläubiger über die Zahlungsprobleme Bescheid weiß, sind Inkassokosten ganz grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

@mepeisen

Hallo mepeisen,

da die Gebühren ein Aufwendungsersatz für den Gläubiger bzw. dessen beauftragten sind, ist es vollkommen wurscht. Denn Wenn jemand keine Zahlungsprobleme hat, dann kommt es auch nicht zu Inkassokosten.

Diese sind in jedem Fall vom Schuldner zu tragen. Du hast als Schuldner lediglich die Möglichkeit diese gering zu halten. D. h. volle Transparenz und Zuverlässigkeit.

Schöne Grüße

@BurgN
Diese sind in jedem Fall vom Schuldner zu tragen

Nö. Ausnahmslos alle Gerichte bis zu den OLG sehen das definitiv anders. Der Erstattung von Inkassogebühren steht ganz grundsätzlich §254 BGB im Weg. Der Gläubiger ist bei bekannten Zahlungsproblemen auf das Erlangen eines Titels angewiesen. Der erste Schritt ist also nicht das Inkassobüro, sondern der gerichtliche Mahnbescheid.

Auch wenn Inkassobüros gerne den Unsinn verbreiten, der Schuldner müsste sie grundsätzlich bezahlen: Wenn der Gläubiger von den Problemen weiß, beauftragt er das Inkasso aus reinem Privatvergnügen und der Gläubiger hat auch keine Narrenfreiheit, was die Wahl seiner Mittel angeht.

Gerne kann ich dir ein Urteil nennen, was du dir dazu durchlesen kannst: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%20RR%201987%20Seite%2015

@mepeisen

Ok, von der Seite hab' ich das noch nicht betrachtet. Vielen dank für den Hinweis. Man lernt ja nie aus.

Das wirst du nur verhindern können indem du die Summe begleichst.