Durch hörensagen jemanden anzeigen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
wegen „vielen Geldschulden bei Frauen um seine spielsucht zu finanzieren“?

Was für ein Straftatbestand sollte denn da vorliegen?

Spielsucht ist keine Straftat, und Schulden zu haben auch nicht.

Ja ich weis, aber mache mir Gedanken

@Jolina90

Dann mach dir andere Gedanken, diese führen zu nichts.^^

Anzeigen kannst du jemand der gegen ein Gestetz (StGB) verstossen hat.

Dabei kannst du auch etwas anzeigen, was du nicht beweisen kannst, solange du keine bewusst falschen Anschuldigungen oder Aussagen machst.

Spielsucht und Schulden sind aber kein Straftat, das interessiert die Polizei nicht.

Aber du könntest dich strafbar machen, wenn du so was verbreitest.

Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  1. Da hat wer vom Bruder des Schwagers des Kollen vom besten Kumpel was gehört.... schon mal mitbekommen, wie verzerrt Stille Post ankommt? Genauso ist es bei Hörensagen....jeder gibt das Gehörte mit subjektiver Formulierung weiter. Daraus werden die wildesten Sachen.
  2. Der Tatbestand, Schulden zu haben/zu machen, ist durch die Vertragsfreiheit garantiert, mithin also legal.
  3. Spielsucht ist ebenfalls nicht strafbar.

WAS willst du also anzeigen? Sich wichtig machen wollen auf anderer Leute Kosten ist übrigens eine gravierende Charakterschwäche....daran solltest du arbeiten!

Wieso greifst du mich an? Ich bin nicht die dritte Person, die es erzählen könnte! Erstmal nachfragen oder nachdenken würde ich dir empfehlen!

Anzeigen kann man jeden wegen allem (legale Grenze: Anzeige wider besseren Wissens, nennt sich "falsche Verdächtigung"), die Frage ist, ob es zu einer Verfolgung reicht, denn Hörensagen begründet regelmäßig keinen zureichenden Tatverdacht. Damit ist es abhängig davon, wie eine solche Anzeige ausgestaltet würde, ob es zu einer Verfolgung führte. Auf dieser Basis, wenn mindestens eine der betroffenen Frauen auch benannt werden könnte, wäre durchaus denkbar, daß zuerst über eine Befragung einer vermeintlich Betoffenen Indizien gesammelt würden aufgrund einer solchen Anzeige, um zu einem zureichenden Tatverdacht zu gelangen.

Wirklich entscheidend aber ist, ob eine Täuschung der Frauen vorliegt, denn erst darüber würde es strafbar werden (dann allerdings schon als gewerbsmäßiger Betrug verfolgbar, § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB).

Nein. Weil hier keine Straftat vorliegt.

Grundsätzlich aber schon. Nur das es wahrscheinlich oft nicht viel bringen wird. Weil Hörensagen. Und wenns nicht nachweisbar ist kann derjenige der es dem anzeigenden gesagt hat sogar noch wegen verleumdnung oder üble nachrede verlagt werden.