Kann man trotz Haftbefehl einen neuen Ausweis bekommen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die EMA haben keinen Zugriff auf die Fahndungsdateien der Polizei. Den Pass/Personalausweis kann man deshalb ohne Probleme verlängern bzw. neu ausstellen lassen, solange der Pass noch nicht entzogen wurde bzw. keine vollziehbare Anordnung nach § 7 Abs. 2 PassG oder § 2 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes ergangen ist. Es kommt hier auf die Qualität des HB (vermutlich Vollstreckungs-HB mit Ersatzfreiheitsstrafe) an, ob überhaupt solche Verfügungen erlassen werden.

Aber selbst wenn der Ausweis verlängert wird, es ist sicher ungleich peinlicher und provoziert geradezu eine Entlassung, wenn man erst kurz auf seiner neuen Arbeitsstelle ist und man aufgrund bestehenden HB festgenommen wird. Ich würde die Haft antreten und damit die Sache entgültig bereinigen; ansonsten lebt man in Angst, denn früher oder später kriegt die Polizei jeden.

mfG Dabbel

caneda11 
Fragesteller
 20.10.2010, 14:27

Danke fuer die Infos, diese sind wirklich sehr hilfreich. Es ist also sicher das er zB einen neuen Personalausweis bekommen kann ohne das gleich die Polizei vorm Buero der Sachbearbeiterin steht? Es waere auf jeden Fall gut bzw wichtig zu wissen wenn es so ist.Woher haben Sie Ihre Informationen denn, sind Sie in der Berufssparte beschaeftigt?

Ueber das sich stellen reden wir auch die ganze Zeit mit ihm, vielleicht kommt er ja noch zur Einsicht.

So oder so braucht er einen ausweis, besser vor als nach einem etwaigen Haftantritt.

Dabbel  20.10.2010, 14:35
@caneda11

>>Woher haben Sie Ihre Informationen denn, sind Sie in der Berufssparte beschaeftigt?<<

ja, so in etwa. Deshalb sage ich auch ganz locker, dass er, mit oder ohne Ausweis, nicht mehr lange in Freiheit bleiben wird. Die meisten Haftbefehle werden im ersten Monat vollstreckt. Er kann natürlich Glück haben, drauf bauen würde ich aber nicht.

caneda11 
Fragesteller
 20.10.2010, 15:13
@Dabbel

Der Haftbefehl wird schon vollstreckt , nur ist er vor einigen Wochen umgezogen und ist noch nicht umgemeldet, deshalb wohl zur fahndung ausgeschrieben.Aendert das etwas? Auf jeden Fall werden wir ihm nochmal gut zureden denn wird er wieso auch immer auf der Strasse kontrolliert ist Schluss mit lustig.

XeNoBeX  04.05.2014, 06:15

Ich kenne je manden in einer ähnlichen Situaton. Der HB besteht schon seit ca. 2 Jahren. Mit dem Staatsanwalt wurden mehrere male Ratenzahkungen vereinbart, welche aber nicht regelmässig eingehalten werden kkonnten. Nun besteht der HB (handelt sich um eine Geldstrafe) wieder und die Befürchtung, dass es keine Übereinkunft mehr geben wird ist nun eingetroffen,. Jedoch will mein Kumpel die Strafe soweit er kann trotzdem weiter abstottern so gut er kann, Um seine finanzielle Situation zu verbessern benötigt er nun einen Personalausweis, Bist Du dir 100% sicher, dass in diesem Fall auf dem Monitor des Bürgeramts beim abfragen der Daten kein Hinweis "Bitte Polizei holen" erscheint?...Denn wenn er weiter fleissig bezahlt..auch wenns nicht regelmässig ist so is die Strafe irgendwann abgestottert (ist ebenfalls eine größere Summe) und der HB erledigt sich von selbst. Da er schon 2 Jahre erfolgreich fküchtig ist denke ich wird er das hinbekommen. Vorausgesetzt er hat einen Perso.. Also bitte ich um 100% Sicherheit, was deine Aussage betrifft und ich würder auch gerne wissen woher du diese Info hast, Danke schonmal im voraus....

So schwierig ist das Leben nun auch wieder nicht.

Zum Arbeiten braucht man kleinen Ausweis sodern den Willen zur Arbeit und eine Lohnsteuerkarte.

Der Haftbefehl ist leicht durch Zahlung aus der Welt zu schaffen. Dazu muss man halt mal in der Familie zusammenlegen und dem Cousin helfen. Von aussen sieht das ja so aus als wolle die Familie nicht helfen, weil sie von der Sinnlosigkeit überzeugt ist. Warum soll da ein Fremder helfen?

Eine Verhandlung mit dem Gläubiger wird nicht sehr erfolgreich sein, denn dessen Geduld hat der Cuosin schon weit über Gebühr strapaziert indem er dickfellig jede Mahnung etc. ignoriert hat.

caneda11 
Fragesteller
 20.10.2010, 14:06

Man braucht doch einen Ausweis. Man muss bei einem Arbeitgeber ja seine Idenditaet bestaetigen.

Der haftbefehl laeuft schon eine Weile, und wenig was da zu zahlen ist ist es auch nicht, aonsonsten waere die Familie schon laengst eingeschritten. Ich habe hier NICHTS ueber die Hilfe Fremder geschrieben, es geht nur um den Zusammenhang zwischen Polizei und Amt.

Dabbel  20.10.2010, 18:11
@caneda11

Hallo Caneda,

warum setzt sich denn der Flüchtige nicht mit der Justiz auseinander? Die sind doch nicht wild darauf, jeden einzusperren und lassen mit sich reden. Er könnte doch versuchen, dass er die Strafe in Raten zahlt. Einfach mal bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht nachfragen.

mfG Dabbel

Er sollte sich trotz allem melden und versuchen die Strafe evtl in Raten zu bezahlen. Sich verstecken bringt auf Dauer nichts. Am besten zu dem Mist den er gebaut hat stehen. Sobald er eine neue Arbeit annimmt muss er gemeldet werden beim Finanzamt, der Krankenvers. und dem Rentenamt. Weglaufen hilft nichts ausser in ein Land das nicht ausliefert. Stellt euch euren Fehlern. Durchs Hinausziehen wird es nur teurer und die Folgen schlimmer. Stellt euch vor an seinem neuen Arbeitsplatz taucht die Polizei auf und muss ihn zur Personaldatenerfassung mitnehmen. Dann ist der neue Job auch weg

Nein, da würde es wahrscheinlich Probleme geben. Wenn ihr wisst, das gegen ihn ein Haftbefehl offen ist, solltet ihr ihm eher zureden sich zu stellen

Sagen wir ihm auch aber er hat ne heidenangst verhaftet zu werden. Ist echt ne dumme Situation in der er sich da befindet.