Kann man ohne USt-ID ein Gewerbe?

7 Antworten

bytheway:

dir ist klar, dass der Umsatz mit 17.500 € in deinem Fall auf 3 Monate heruntergebrochen werden muß?

somit Umsatz für 2016 max. 4.375 €

da das Gewerbe unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist keine Angabe der Steuer-Nr. / USt-ID-Nummer auf den Rechnungen erforderlich.

MaxSt1994 
Fragesteller
 04.11.2016, 10:25

Vielen Dank für die Antwort, ja ist mir bewusst! =)

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, brauchst du keine Umsatzsteuer ID. Mit deiner normalen Steuernummer auf den Rechnungen kannst du dein Gewerbe voll ausüben.

MaxSt1994 
Fragesteller
 04.11.2016, 10:13

Ist damit die Steueridentifikationsnummer gemeint? 

PatrickLassan  04.11.2016, 10:36
@MaxSt1994

Nein. Die Steueridentifikationsnummer bekommt man ab der Geburt, die Steuernummer erst, wenn man ein Gewerbe anmeldet, eine freuberufliche Tätigkeit aufnimmt oder als Arbeitnehmer wenn man erstmals eine Steuererklärung abgibt.

Erstens: Verwende bitte ein Verb - in deinem Fall schlage ich "führen" vor.

Zweitens: Ohne alles genauer gelesen zu haben, kann ich sagen, dass man als Person auch ne Steuer-ID hat, die nichts mit einem Gewerbe zu tun hat.

Auch darüber kann man seine Einnahmen abrechnen. Man muss nur aufpassen, was dann alles mit berechnet wird und was man nicht darf.

Wenn du eine Steuer-ID beantragt hast, diese aber noch nicht vorliegt (Mein Finanzamt hat ca 6 Monate gebraucht, um mir mal eine auszudrucken), dann kannst du hinschreiben "Steuer-ID ist Beantragt bei Finannzamt ..."

Du kannst noch deine Steuernummer dazu schreiben, dann wirds am Ende einfacher, alles zuzuordnen.

Wenn u dann deine Steuer-ID hast, kannst du mit deinen Kunden besprechen, ob die nochmal eine Rechnung mit ID haben wollen.
Korrekturrechnung kannst du einfach so schreiben, aber solltst das Kennzeichnen "Korrektur für Rechnung ..." und ne neue Rechnungsnummer vergeben.

Dann hast du unten noch den Kleingewerbeparagraphen verwendet.

Den musst du auf deiner Rechnung auch erwähnen ("Es wird nach §19 UStG. keine Umsatzsteuer erhoben.")

Ich schreib außerdem auch immer noch dazu, dass der Betrag 0 ist und zieh den in die Brutto-Netto-Rechnung mit rein. Muss nicht sein, aber so sieht der Kunde gleich, was Sache ist.

MaxSt1994 
Fragesteller
 04.11.2016, 10:28

Erstens: Danke für den Hinweis, da war ich wieder zu schnell mit dem Abschicken.

Zweitens: Danke ebenfalls für die ausführliche Beschreibung, so in etwa hatte ich mir das auch gedacht. Das wird mir weiterhelfen.

PatrickLassan  04.11.2016, 10:35

Ohne alles genauer gelesen zu haben, kann ich sagen, dass man als
Person auch ne Steuer-ID hat, die nichts mit einem Gewerbe zu tun hat. Auch darüber kann man seine Einnahmen abrechnen.

Nein. Die Steueridentifikationsnummer ersetzt (noch) nicht die Steuernummer.

valvaris  04.11.2016, 10:36
@PatrickLassan

Wird sie auch nie.

Die Steuernummer ist die Nummer, unter der die Person bei den Finanzämtern registriert ist. Damit kann man eine Steuer-ID beantragen, die die Zahlungen auf eine bestimmte juristische Person (Ein Unternehmen oder sowas) zuordnet.

wurzlsepp668  04.11.2016, 10:54
@valvaris

die Steuer-ID hat JEDER Mensch.

das Finanzamt kann (zumindest momentan) nur mit der Kombi Steuer-ID UND Steuernummer arbeiten ...

valvaris  04.11.2016, 10:57
@wurzlsepp668

Okay, dann hab ich das genau verdreht.

Wenn der Fragesteller aber noch keine Steuernummer hat, weil das finanzamt zu langsam arbeitet, kann er ja nichts dafür. Dann kann er wohl hinschreiben, dass die Nummer beantragt ist und das Finanzamt dazu.

Es geht ja darum, dass das Finanzamt von seinem Kunden die Zahlung dann auch abrechnen kann - und die werden sich die Infos beim genannten FA holen.

als Kleinunternehmer bist du nicht Ust-pflichtig, also kannst du keine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen, somit benötigst du auch keine Ust-ID

wurzlsepp668  04.11.2016, 10:26

eine USt-ID benötigt noch nicht mal ein Gewerbetreibender, der Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellt ....

mit Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG würdest Du ja keine Steuer ausweisen, das solltest Du dann auch in Rg. schreiben. 

UST-befreit nach § 19 USTG - Kleinunternehmerstatus.

Die UST ID oder auf englisch dann VAT ID (Value Added Tax No) benötigst Du nur im EU Verkehr, wenn Du also netto im EU Bereich Sachen kaufst, so kannst Du mit einer gültigen DE 123 456 789 (wohl 9 Stellen) Sachen ohne Steuern dort kaufen.

Sonst hättest Du ein Gewerbe mit Steuerausweis, so müßtest Du eine UST Erklärung nebst UST Voranmeldung machen, teils nach Sollversteuerung