Kann man ohne USt-ID ein Gewerbe?
Hallo liebe Community,
vor ca. 4 Wochen habe ich ein Gewerbe bei der örtlichen Gemeinde angemeldet und im gleichen Zug auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Diesen habe ich dann beim örtlichen Finanzamt eingereicht und man versicherte mir, dass ich nach ca. 2 Wochen eine Antwort erhalte (USt-ID etc.). Jetzt, 4 Wochen später, habe ich mal freundlich nachgefragt: Der Eingang meines Fragebogens wurde bestätigt aber mir wurde mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung durch "unerwarteten Rückstand" um weitere 2 Wochen verzögert.
So weit so gut bzw. auch schlecht: Da ich fest davon ausgegangen war, dass ich nach ca. 2 Wochen (jetzt schon 4 Wochen) meine USt-ID erhalte (oder zumindest irgendeine Rückmeldung), habe ich bereits mit zahlreichen Kunden Kontakt aufgenommen und diesen den baldigen Start des Verkaufes meiner Produkte zugesagt. Wenn ich diese jetzt noch weitere 2 Wochen "sitzen lasse" wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich z.B. Kunden verliere.
Meine Frage: Kann ich im Vorfeld schon Verkäufe tätigen und die Umsatzsteuer abführen sobald ich meine USt-ID erhalte o.ä.? Immerhin habe ich ja bereits alles angemeldet und auf offiziellem Wege eingeleitet, nur das Finanzamt hängt eben mit der Bearbeitung hinterher... Ist es möglich, die Steuern dann rückwirkend zu zahlen, wie gesagt, ich unterschlage dem Finanzamt ja nichts, sondern warte auf dessen hinterherhängende Bearbeitung meines Antrags.
Außerdem ist erwähnenswert, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung falle (das habe ich zumindest angekreuzt), also eigentlich keine USt zahlen muss, wenn ich unter 17.500 € Umsatz in diesem Jahr bleibe (was 100% der Fall ist).
Ich hoffe, Ihr versteht mein Anliegen. Viele Dank für Eure Antworten im Voraus!
Gruß,
Max
7 Antworten
bytheway:
dir ist klar, dass der Umsatz mit 17.500 € in deinem Fall auf 3 Monate heruntergebrochen werden muß?
somit Umsatz für 2016 max. 4.375 €
da das Gewerbe unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist keine Angabe der Steuer-Nr. / USt-ID-Nummer auf den Rechnungen erforderlich.
Vielen Dank für die Antwort, ja ist mir bewusst! =)
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, brauchst du keine Umsatzsteuer ID. Mit deiner normalen Steuernummer auf den Rechnungen kannst du dein Gewerbe voll ausüben.
Nein. Die Steueridentifikationsnummer bekommt man ab der Geburt, die Steuernummer erst, wenn man ein Gewerbe anmeldet, eine freuberufliche Tätigkeit aufnimmt oder als Arbeitnehmer wenn man erstmals eine Steuererklärung abgibt.
Erstens: Verwende bitte ein Verb - in deinem Fall schlage ich "führen" vor.
Zweitens: Ohne alles genauer gelesen zu haben, kann ich sagen, dass man als Person auch ne Steuer-ID hat, die nichts mit einem Gewerbe zu tun hat.
Auch darüber kann man seine Einnahmen abrechnen. Man muss nur aufpassen, was dann alles mit berechnet wird und was man nicht darf.
Wenn du eine Steuer-ID beantragt hast, diese aber noch nicht vorliegt (Mein Finanzamt hat ca 6 Monate gebraucht, um mir mal eine auszudrucken), dann kannst du hinschreiben "Steuer-ID ist Beantragt bei Finannzamt ..."
Du kannst noch deine Steuernummer dazu schreiben, dann wirds am Ende einfacher, alles zuzuordnen.
Wenn u dann deine Steuer-ID hast, kannst du mit deinen Kunden besprechen, ob die nochmal eine Rechnung mit ID haben wollen.
Korrekturrechnung kannst du einfach so schreiben, aber solltst das Kennzeichnen "Korrektur für Rechnung ..." und ne neue Rechnungsnummer vergeben.
Dann hast du unten noch den Kleingewerbeparagraphen verwendet.
Den musst du auf deiner Rechnung auch erwähnen ("Es wird nach §19 UStG. keine Umsatzsteuer erhoben.")
Ich schreib außerdem auch immer noch dazu, dass der Betrag 0 ist und zieh den in die Brutto-Netto-Rechnung mit rein. Muss nicht sein, aber so sieht der Kunde gleich, was Sache ist.
Erstens: Danke für den Hinweis, da war ich wieder zu schnell mit dem Abschicken.
Zweitens: Danke ebenfalls für die ausführliche Beschreibung, so in etwa hatte ich mir das auch gedacht. Das wird mir weiterhelfen.
Ohne alles genauer gelesen zu haben, kann ich sagen, dass man als
Person auch ne Steuer-ID hat, die nichts mit einem Gewerbe zu tun hat. Auch darüber kann man seine Einnahmen abrechnen.
Nein. Die Steueridentifikationsnummer ersetzt (noch) nicht die Steuernummer.
Wird sie auch nie.
Die Steuernummer ist die Nummer, unter der die Person bei den Finanzämtern registriert ist. Damit kann man eine Steuer-ID beantragen, die die Zahlungen auf eine bestimmte juristische Person (Ein Unternehmen oder sowas) zuordnet.
die Steuer-ID hat JEDER Mensch.
das Finanzamt kann (zumindest momentan) nur mit der Kombi Steuer-ID UND Steuernummer arbeiten ...
Okay, dann hab ich das genau verdreht.
Wenn der Fragesteller aber noch keine Steuernummer hat, weil das finanzamt zu langsam arbeitet, kann er ja nichts dafür. Dann kann er wohl hinschreiben, dass die Nummer beantragt ist und das Finanzamt dazu.
Es geht ja darum, dass das Finanzamt von seinem Kunden die Zahlung dann auch abrechnen kann - und die werden sich die Infos beim genannten FA holen.
als Kleinunternehmer bist du nicht Ust-pflichtig, also kannst du keine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen, somit benötigst du auch keine Ust-ID
eine USt-ID benötigt noch nicht mal ein Gewerbetreibender, der Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellt ....
mit Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG würdest Du ja keine Steuer ausweisen, das solltest Du dann auch in Rg. schreiben.
UST-befreit nach § 19 USTG - Kleinunternehmerstatus.
Die UST ID oder auf englisch dann VAT ID (Value Added Tax No) benötigst Du nur im EU Verkehr, wenn Du also netto im EU Bereich Sachen kaufst, so kannst Du mit einer gültigen DE 123 456 789 (wohl 9 Stellen) Sachen ohne Steuern dort kaufen.
Sonst hättest Du ein Gewerbe mit Steuerausweis, so müßtest Du eine UST Erklärung nebst UST Voranmeldung machen, teils nach Sollversteuerung
Ist damit die Steueridentifikationsnummer gemeint?