Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Hast du einen Steuerberater wenn du schon auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest?

Nein, da ich einen Steuerberater erst nach den ersten Umsätzen aufsuchen wollte, so wurde mir dies auch empfohlen.

Wer hat Ihnen das denn empfohlen? Sie gehen doch auch nicht erst zum Architekten wenn der Bagger schon buddelt.

Sehr viele, da man dies nach Aussagen alleine bewältigen könnte. Erst nach den Umsätzen würde dies wohl komplizierter werden und solle mir dann einen Steuerberater suchen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, im ersten und Folgejahr der Unternehmensgründung ist definitiv monatlich eine Umsatzsteuer Voranmeldungen abzugeben. Ob/wann eine USt-ID zugeteilt wurde spielt keine Rolle. Die erste Anmeldung ist für den Monat der Anmeldung des Unternehmens abzugeben Ggf nachträglich sobald eine Steuernummer vom Finanzamt vorliegt. Ohne gehts nicht.

Nur wenn die Kleinunternehmer Regelung angewendet wird sind grundsätzlich keine Voranmeldungen abzugeben.

auch wenn noch keine ausgangsumsätze vorliegen hat man aber ja ggf Vorsteuern? Irgendwas wirst du doch machen oder warum / wofür hast du das Unternehmen angemeldet?

Wenn wirklich gar nichts vorliegt, also weder Umsätze noch Vorsteuer ist eine sog. Nullmeldung abzugeben. Dann wird eben 0 eingetragen und die Voranmeldung dann abgeschickt

Von Experte Stefan1248 bestätigt

Moin,

du musst ab der Aufnahme deiner Tätigkeit, auch wenn du nur Vorbereitungshandlungen betreibst und selber keine Umsätze generierst, Voranmeldungen abgeben. Du trägst dann einfach bei den erzielten Umsätzen eine Null ein, kannst aber trotzdem, sofern die Umsätze die du mit deinem Gewerbe erzielen würdest steuerpflichtig wären, Vorsteuer ,aus Lieferungen oder Leistungen für dein Unternehmen, geltend machen.

LG

Daumen hoch....
Villeicht noch als wichtige Ergänzung / Erklärung:

Die Vergabe der UstID hat nicht das geringste mit der Steuerpflicht oder Verpflichtung diese zu erklären zu tun.
Die ID dient nur der Nachvollziehbarkeit der an andere Unternehmen gezahlte oder vereinnahmte Vorsteuern.

vielleicht hast Du ja investiert & kannst die Vorsteuer aus Käufen gegenrechnen. Dann hast Du einen Vorsteuerüberhang und bekommst noch Geld zurück.

Das ist in der Gründungsphase eigentlich fast normal.

Im Gründungsjahr und im ersten darauf folgenden Jahr muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgegeben werden. Später werden dann die Voranmeldungszeiträume je nach Umsatzsteuer des Vorjahres festgelegt Umsatzsteuer
im Vorjahr Voranmeldungszeitraum bis 1.000 €jährlich:
eine Umsatzsteuererklärung am Jahresende bis 7.500 €vierteljährlich:
zu jedem Vierteljahr eine Umsatzsteuervoranmeldung,
am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung über 7.500 €monatlich:
zu jedem Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung,
am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung Das Finanzamt schickt eine entsprechende Mitteilung, wenn sich der Voranmeldungszeitraum ändert.

Die vielen Umsatzsteuer-Voranmeldungen am Anfang haben auch ihre Vorteile:

  • Man lernt, seine Einnahmen und Ausgaben ordentlich und zeitnah aufzulisten
  • man ist dadurch gut über die finanzielle Lage des Gewerbes informiert,
  • man zahlt seine Umsatzsteuer sofort und rutscht nicht in eine spätere 'Steuerfalle' hinein.
In der Umsatzsteuervoranmeldung wird für den Voranmeldungszeitraum vorallem folgendes angegeben:
  • Umsatz
  • vereinnahmte "Mehrwertsteuer"
  • von mir gezahlte "Mehrwertsteuer"
Von der vereinnahmten "Mehrwertsteuer" wird die gezahlte "Mehrwertsteuer" abgezogen. Wenn das Ergebnis positiv ist, habe ich dem FA sofort die überschüssige Steuer zu bezahlen. Ein Steuerbescheid kommt nicht.
Wenn das Ergebnis negativ ist, zahlt mir das FA nach 10 bis 20 Tagen die Steuer zurück.
Die gezahlten bzw. erstatteten Beträge zählen mit zu den Einnahmen und Ausgaben des Gewerbes.

Näheres findest du in klicktipps.de unter https://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#umsatzsteuer bzw. im § 18 Abs. 2 UStG

Woher ich das weiß:Recherche

Die Empfehlung den Steuerberater erst nach den ersten Umsätzen aufzusuchen ist Kot.

Wenn du zur Regelbesteuerung optierst und nicht als Kleinunternehmer firmierst, bist du monatlich zur Abgabe der UStVA verpflichtet. Da man hier aber als Laie viel falsch machen kann und du mir nicht scheinst wie jemand, der ganz tief im Steuerthema drin ist, rate ich dir nur eindringlich:

Suche dir einen zuverlässigen Steuerberater der ist günstiger als Ärger mit dem Finanzamt denn bei Umsatz- und Lohnsteuer (für evtl. Angestellte) kennen die keinen Spaß.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung