Kleingewerbe Steuervorauszahlung
Guten Abend, ich bin gerade dabei ein Kleingewerbe zu gründen. Nach erfolgreicher Anmeldung auf dem Gewerbeamt wird die IHK sowie das zuständige Finanzamt informiert. Ich erhalte meine USt-ID und den Steuerfragebogen.
Nun hab ich einiges dazu gelesen dass ich Steuern im Voraus zahlen muss. Ich rechne mit einem Gewinn von 200-250 € im Monat (Spielt da mein Hauptberuf auch eine Rolle?). Bin Steuerklasse I und frage mich mit was für einem Betrag ich ca. zu rechnen habe...
Viele Grüße
2 Antworten
Der Gewinn aus Deinem Gewerbe wird zu Deinen übrigen Einkünften gerechnet.
Und wenn Du in Deinem Hauptberuf Lohnsteuer bezahlst, wirst Du für den Jahresgewinn von 2.400,00 € bis 3.000,00 € wohl Einkommensteuern vorauszahlen müssen.
Aber die Höhe der Vorauszahlungen hängt von Deinen übrigen Einkünften ab, denn danach richtet sich der Steuersatz für diesen Gewinn.
Guten Abend, ich bin gerade dabei ein Kleingewerbe zu gründen.
Musst mir unbedingt erzählen wie das geht. Kleingewerbe gibt es in Deutschland nicht, du wärst der erste.
Nun hab ich einiges dazu gelesen dass ich Steuern im Voraus zahlen muss.
Tja, wenn man wüsste welche Steuer du meinst, könnte man dir helfen. Bei dem Gewinn werden keine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer erhoben.
Ob du Umsatzsteuer abführen musst hängt von deinem voraussichtlichen Umsatz ab, nicht von deinem Gewinn. Wenn dein voraussichtlicher Umsatz 17.500,- € im Jahr nicht übersteigt, wärst du Kleinunternehmer, sofern du nicht zur Regelbesteuerung optierst.
Spielt da mein Hauptberuf auch eine Rolle?
Arbeitseinkommen sind keine unternehmerischen Umsätze, also für die Umsatzsteuer nicht von Belang.
Bei der Einkommensteuer hast du nun 2 Einkunftsarten mit denen du Geld verdienst (§ 15 - Gewerbebetrieb und § 19 - nicht-selbständige Arbeit). Das bedeutet für dich Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung.
Danke erstmal für die Antwort...
Natürlich meine ich das Kleinunternehmen.
Ich beziehe mich auf die Einkommenssteuer. Umsatzsteuer muss ich als Kleinunternehmer in meinem Fall nicht abführen, genauso wie die Gewerbesteuer.
Grüße