Gewerblicher Händler ohne UST-IdNR möglich (eBay)?

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Du brauchst grundätzlich nur eine Steuernummer vom Finanzamt.

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer brauchst du eigentlich nur, wenn du häufig Geschäfte mit Unternehmern in anderen EU-Staaten abwickelst. Die Ust.-Id.-Nr. muss eigens beantragt werden und wird auch nicht vom Finanzamt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27a.html

Ich würde Dir zum einen empfehlen Dir ein neues Konto zuzulegen um Deinen bisherigen privaten Teil vom nun geschäftlichen Teil sauber trennen zu können.

Und zum anderen die USt-ID-Nr. wie von PatrickLassan zu beantragen (einfach formlos und grundlos beim Bundeszentralamt für Steuern). Natürlich kannst Du auf eBay auch ohne diese ID gewerblich handeln, allerdings sparst Du mit dieser ID bei den Gebühren die 15 % MwSt. (Luxemburg) ein.

Was genau hat dir das Finanzamt denn bezüglich der USt-ID geschrieben? "aus irgendwelchen Gründen" stand da bestimmt nicht.

Meiner Meinung nach passen Kleinunternehmerregelung und USt-ID nicht wirklich zusammen. Warum verzichtest du auf die USt, willst aber dann eine USt-ID? Weißt du überhaupt, wofür die da ist?

Und wie die anderen schon schrieben, für die USt-ID ist das Finanzamt nicht zuständig. Wahrscheinlich hast du nur deine Steuernummer mitgeteilt bekommen und sonst gar nichts. Also die USt-ID wurde gar nicht erst erwähnt, kann das sein?

Xipolis  24.06.2016, 02:24

Wenn ein Kleinunternehmer auch außerhalb von Deutschland tätig wird, braucht er diese ID. eBay sitzt in Luxemburg und die eBay-Gebühren enthalten 15 % MwSt. Diese kann mit USt.-ID-Nr. eingespart werden. 

BarbaraHo  24.06.2016, 08:02

Auszug UStG Paragraph 19 (1) Satz 4:
"In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung."

Auszug UStG Paragraph 19 (1) Satz 1:
"Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."

Auszug UStG Paragraph 1 a:
"(3) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne der Absätze 1 und 2 liegt nicht vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
Der Erwerber ist
a)
ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen,
b)
ein Unternehmer, für dessen Umsätze Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben wird,
c)
ein Unternehmer, der den Gegenstand zur Ausführung von Umsätzen verwendet, für die die Steuer nach den Durchschnittssätzen des § 24 festgesetzt ist, oder
d)
eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt, und
2.
der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 und des Absatzes 2 hat den Betrag von 12 500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen und wird diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen (Erwerbsschwelle)."
-> Man beachte Nr 1b

UID gibt’s nur auf Antrag. Wenn du keine hast, hast du eben keine.