USt ID um Waren günstig im Ausland bestellen zu können. Welche Nachteile als Kleingewerbetreibende?

3 Antworten

1. Kleinunternehmen ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Bei Kleinunternehmern wird die nicht erhoben.

2. Die USt-ID für die Einkäufe im Ausland kannst Du beantragen. DEnke daran, die innergemeinschaftlichen Umsätze sind trotzdem zu melden, es kommt dann die deutsche Umsatzsteuer von 19 % darauf, Du machst also nur "Gewinn" wenn die ausländische Steuer höher als 19 % ist.

3. Auf die Einkommensteuer hat es keinen Einfluss. Du musst für Deinen Gewerbebetrieb eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen und über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung einbringen.

Durch die USt-ID ändert sich nichts vom Prinzip her für Dich. Wenn Du aber im Ausland mit Deiner USt-ID auftrittst, erhältst Du eine netto-Rechnung. Du musst dann in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und eine USt-Erklärung abgeben. Das wolltest Du ja eigentlich nicht, mit Deiner Kleinunternehmerregelung.

Sag Deinem Geschäftspartner, dass Du keine USt-ID hast und er einfach eine Rechnung mit USt stellen soll.

Was ändert sich für mich im Hinblick auf die Steuererklärung?

Kann ich weiterhin die vereinfachte Steuererkläung machen?

MenschMitPlan  01.04.2015, 09:32

Nein, kannst du nicht. Wo willst du denn da deine gewerblichen Einkünfte unterbringen?