Flyer für Eigenwerbung verteilen ohne Gewerbe erlaubt?

2 Antworten

  1. Wenn du deine Dienstleistung wiederholt anbietest, dann bist du schon Gewerbetreibender und musst dies gem. § 14 GewO anzeigen ! Das Gewerberecht kennt keine Umsatz- oder Gewewinnfreibeträge. Auch Firmen, die Verlust machen, müssen ihr Gewerbe angemeldet haben. Und mit deinen Flyern machst du deine Gewinnerzeilungsabsicht deutlich.

  2. Um Flyer verteilen zu dürfen, brauchst du in fast allen Städten eine besondere Erlaubnis, damit die Zettel nicht später in der gegend rumfliegen.

  3. Es gibt weder Groß-, Klein- oder Nebengewerbe. Entweder meldest du das Gewerbe an oder nicht. Es gibt bei der Anmeldung nur die rein statische Frage, ob du das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb betreiben willst, also ob du davon leben willst. Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort nicht. Man muss auch nix ummelden, wenn sich daran etwas ändert.

Und als Kleingewerbe wird häufig die Kleinunternehmerregelung aus dem Steuerrecht bezeichnet. Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer (§ 19 UStG) und keine Art von Gewerbe.

So weit ich weiß, musst du ein Gewerbe anmelden wenn du Wiederholungsabsicht hast, sonst machst du dich strafbar. Dann darfst du auch deine Flyer verteilen. Hier wird dir das niemand genau sagen können. Da das Steuerrecht sehr komplexx ist, solltest du jemand fragen der sich damit gut auskennt, also einen Steuerberater. Mir wurde dieser empfohlen, der auch deutschlandweit tätig ist http://www.bm-steuerberater.com/

Danke dir !

@ely14

Gerne und viel Erfolg! :)

machst du dich strafbar.

Bitte nicht übertreiben. Eine fehlende Gewerbeanzeige ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit.