Ich habe ein Gewerbe zum 01.11. abgemeldet. Kann ich zum 01.12. ein anderes Gewerbe anmelden, das als Kleingewerbe ohne USt-Verpflichtung vorgesehen ist?

3 Antworten

  • Es gibt weder Groß- noch Kleingewerbe ! Daher kann man auch kein Kleingewerbe anmelden !
  • Das du das/die Gewerbe als Einzelunternehmer betreibst, bist du mit dem Gewerbe identisch. Es gibt keinen Unterschied zwischen dir und dem einen oder anderen Gewerbe. Du bist der Steuerschuldner, egal aus welcher gewerblichen Tätigkeit. Daher bringt das An- und Abmelden nichts. Allerdings bist du gewerberechtlich verpflichtet, eine Veränderung in der Tätigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen. Ob du das mittels Ummeldung oder mit Ab- und Anmeldung machst, ist egal.
  • Das Finanzamt kann keine Gewerbeuntersagungsverfahren führen. Die können das nur beim Gewerbeamt anregen. Dann macht das Gewerbeamt eine Zuverlässigkeitsprüfung. Wenn diese ergibt, dass du unzuverlässig bist, zB weil du längere Zeit deiner Steuerpflicht nicht nachgekommen bist, dann untersagt dir das Gewerbeamt jede gewerbliche Tätigkeit (§ 35 GewO). Und bei Steuerschulden kommen die damit auch regelmäßig durch. Gar kein Problem ! Und notfalls wird die Betriebseinstellung auch mit allen Mitteln durchgesetzt...

1. Kleinunternehmer gem. § 19 ist keine Befreiungsvorschrift, sondern die Umsatzsteuer wird bei Unternehmern, die im Vorjahr unter 17.500,- Euro Umsatz hatten nicht erhoben. Rechtlich schon ein Unterschied.

2. Es klappt nicht, denn Du bist dann wieder Unternehmer udn Unternehmer ist man nur einmal.

3. Die Idee ist sowieso schlecht, weil Du im Werbebereich nur Unternehmer als Kunden hast und die haben Vorsteuerabzug. Also ist es egal, ob Du als § 19 Unternehmer 300,- Euro berechnest, oder als Regelbesteuerer 357,- inkl. 19 %. Aber Du verzichtest als Kleinunternehmer sinnlos auf den Vorsteuerabzug.

Egal, was du anmeldest:

...deine Vermutung, du hättest dbzgl. ein neues Wahlrecht, ob du mit oder ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) abrechnen willst trifft nicht zu.

Du kannst zig Gewerbe anmelden, hast aber stets nur ein einziges Unternehmen - Folge > zig separate Gewinnermittlungen aber nur eine Umsatzsteuererklärung mit sämtlichen Umsätzen.

Und die Wahl "§ 19 - Ja/Nein?" gilt ebenso einheitlich für alle Umsätze und Betriebe des kompletten Jahres.

Da du derzeit offenbar mit Umsatzsteuer abrechnest, müsstest du dies auch für den Rest des Jahres so beibehalten. Und ab 2016 ebenso, da die 17.500 Grenze in 2015 überschritten wurde.

"Ohne Umsatzsteuer (umsatzsteuerbefreit) " läuft also nicht


Bitte beachte:

Wenn du zum 1.12. ein anderes Gewerbe anmeldest als bisher, wird das Finanzamt für jeden Betrieb eine eigenständige Gewinnermittlung haben wollen. Wenn du diese selber erstellen kannst sicher kein Problem.

Ein Steuerberater wird dir dafür allerdings auch 2 x Gebühren in Rechnung stellen. Unter diesem Aspekt wäre u.U. eine Anmeldung erst zum 2.1. überlegenswert.