Provisionsgutschrift aus EU-Land verbuchen

1 Antwort

Nach § 3a Abs. 2 Umsatzsteuergesetz wird eine Sonstige Leistung für einen Unternehmer dort ausgeführt, wo der Unternehmer seinen Sitz hat. Du übst die Sonstige Leistung aus, denn dafür erhälst Du die Provision. Der Niederländer muss die Umsatzsteuer in den Niederlanden abführen. Er weist sie in der Provisionsabrechnung (Gutschrift) nicht aus, denn der Deutsche Unternehmer könnte die ausländische Vorsteuer auch nicht geltend machen. Ich habe ein bisschen suchen müssen, aber ich denke, das Konto 8339 müsste richtig sein. Teste das mal; die Gutschrift müsste in voller Höhe in die Erlöse fließen, und die Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten sollten sich nicht verändern.

Also braucht auf den Gewinn keine UST gezahlt werden? Vielen Dank :)

@Emskopp23

Uf den Umsatz! Auf den Gewinn wird nie Umsatzsteuer gezahlt. Aber schau Dir mal im SKR03 die Beschriftung des Kontos an.

@Helmuthk

Vielen Dank für die Aufklärung. Top Antwort "helmuthk"

Hab keine Lust, selber was dazu zu schreiben.

Alles richtig, Helmuth!