Kann man Elternzeit verkürzen und Arbeitslosengeld beantragen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Arbeitgeber muß dir laut Teilzeitgesetz eine Teilzeitstelle anbieten können. Bitte lies dir mal folgenden LInk genau durch, einfach so kann der Arbeitgeber deinem Wunsch nach Teilzeit nach der Elternzeit nämlich nicht ausschlagen.

http://www.arbeitsvertrag.de/frage-arbeitsvertrag/frage/teilzeit-nach-elternzeit/index.html

Ich würde während der Elternzeit überhaupt nicht kündigen, oder wolltest du direkt jetzt wieder arbeiten gehen? Während der Elternzeit hast du nämlich Kündigungsschutz und du solltest erst mal in Ruhe um einen Teilzeitplatz bei deinem jetztigen Arbeitgeber kämpfen. Entscheidet alles dagegen , auch das Arbeitsgericht, dann hast du auch was in den Händen,dass du berechtigt kündigen kannst und bekommst ALG I ohne Sperrzeiten etc...

Gibt es nicht eine Regelung, dass der Arbeitgeber dir eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen muss? Informier dich am besten bei einem Anwalt.

emimama 
Fragesteller
 13.08.2009, 10:23

nein, ich habe nur ein Recht auf dieselbe Stelle, die ich vor meiner Elternzeit besetzt habe und zwar eine 40 Stunden-Woche.

moon73  13.08.2009, 10:24
@emimama

das stimmt so aber nicht!

NicoleL77  13.08.2009, 10:26
@NicoleL77

lies mal

bin mir nicht sicher ob der link geht, aber wenn nicht, dann google mal "nach elternzeit anspruch auf teilzeit" da findest du einiges

moon73  13.08.2009, 10:27
@moon73

Also ich meinte emimama, dass das so nicht stimmt, sondern sie ein "Recht" auf eine Teilzeitstelle hat, siehe Ausführungen in meinem Link.

Ich glaube du kannst auch während der Elternzeit geringfügig beschäftigt sein, schau mal hier, vielleicht hilfts dir weiter http://www.babycenter.de/baby/familienleben/elternteilzeit_expert/

emimama 
Fragesteller
 13.08.2009, 10:20

Ja, das weiß ich. Es geht mir darum, ob ich die Elternzeit verkürzen kann, damit ich Arbeitslosengeld beantragen kann.

maeusi2008  13.08.2009, 10:36
@emimama

Ich versteh nicht warum du aus der Elternzeit raus willst, dein arbeitslosengeld wird dann auf dein e letzten 12 monate angerechnet und wenn du schon weniger elterngeld bezogen hast, wird das arbeitslosengeld doch noch weniger oder?