Arbeitslosengeld nach Elternzeit.......

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alles nahe drann aber es geht auch ander.

Du gehst zu deinem Arbeitgeber und sagst ihm in welchem Zeitrahmen du für ihn wieder gesichert tätig sein kannst und das du das auch willst. Wenn er keine passende Stelle für dich hat soll er dir das schriftlich geben. Damit gehst du zum Arbeitsamt und meldest dich Arbeitssuchend ab sofort und wenn die Elternzeit rum ist dann Arbeitslos melden.

Berechnet wird anhand deines letzten Gehalts und reduziert sich entsprechend die genauen Zahlen kannst du dort erfragen.

Wenn du schon vor ende der drei Jahre Teilzeit tätig sein möchtest ist das auch möglich und sogar während der Elternzeit zulässig. Findest du keine Arbeitsstelle bist du halt während der Elternzeit teilzeit Arbeitslos, mit Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sprich erstaml mit dem Jugendamt, es gibt wohl eine Möglichkeit, dass er dich in TZ einstellen muß, wenn eine bestimmte Mitarbeiterzahl im Unternehmen tätig ist.

Ich selbst habe nach der Elternzeit gekündigt und bekomme ohne eine Sperre Arbeitslosengeld. Dieses wird jedoch auf die Stunden gerechnet, welche du arbeiten könntest.

Aber auch die vom Arbeitsamt und auch vom Jugendamt/Elterngeldstelle waren alle super nett.

Hallo!

Bin selbst in Deiner Situation und kann Dir nur raten: klär sowas bitten nicht in solchen Foren, wende Dich an die Ämter, es gibt auch nette Menschen die uns alleinerziehenden Müttern WIRKLICH HELFEN WOLLEN!

Mein Sohn ist nun 3 Jahre und geht nun den halben Tag in den Kindi, eine Tagesmutter kam für mich auch nicht in Frage!

Könnte Dir sicher mehr helfen, aber nicht hier.

Danke für Deine Antwort ~ kenn mich hier leider nicht so aus....gibt es denn eine Möglichkeit das ich Dir meine E-Mail Ad geben kann ohne das die nacher jeder kennt? ~ An welches Amt kann ich mich denn wenden? Pro Famila oder?

Traurige Menschen gibt es...

So Kinderfeindlich... selber hat so ein Mensch sicher kein Kind...

So, ich bin alleinerziehend seit 2 Jahren und MUSSTE meinen Job kündigen, da ich nach der Trennung wieder "nach Hause" gezogen bin (nur hier habe ich Unterstützung von Uroma und Oma) und nicht fast 1,5 Stunden zur Arbeit fahren KANN.

Wende Dich ans Amt, da gibt es wirklich nette Menschen!

Du mußt kündigen, wirst aber nicht gesperrt. Und wenn Du z.B. nur für 20 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, bekommst Du auch nur für 20 Stunden Arbeitslosengeld. Und das richtet sich ungefähr nach der Höhe des vorherigen Verdienstes.