Kündigung wegen Umzug, Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, stellt das den Tatbestand für eine Sperrzeit dar. Wenn eine Sperrzeit ausgesprochen wird, geht dieses Geld effektiv verloren. Es wird nicht etwa hinten angehängt.

Wer mach denn so was? Ein Haus kaufen, wenn man dann nicht mehr weiter arbeiten kann? Hast du das deiner finanzierenden Bank schon mitgeteilt?

haha, ne noch nicht, aber diese Bank gibt es auch noch nicht.

Alles noch in Planung, wollte mich diesbezüglich nur mal informieren.

Danke

@Ahnungslos83

Das solltest du auch auf keinen Fall erwähnen, sonst kannst du Finanzierungsgedanken gleich in den Wind schreiben.

Nein das kannst du vergessen........die Sperre bekommst du.

Selbst gekündigt = selber Schuld.

Dachte ich mir schon....wobei ich den Betrag ja auch von meinem Geld eingezahlt habe und demnach ja eigentlich auch Anspruch haben sollte. Aber gut, also weiter ;)

Danke

@Ahnungslos83

ich zahle seit 35 Jahren in die Arbeitslosenversicherung ein und habe auch keinen Anspruch drauf, ich koennte eine Auszeit auch gut gebrauchen. Eine Versicherungsleistung ist immer an einen Versicherungsfall gebunden, in dem Fall eben unverschuldete Arbeitslosigkeit. Um von deiner Haftpflichtversicherung eine Leistung zu bekommen, ist ein unverschuldeter Haftpflichtfall Voraussetzung. Auch da bezahlst du ein und kriegst das Geld ohne Versicherungsfall nicht einfach so raus.

@petrapetra64

ja, ist natürlich bekannt. :(

@Ahnungslos83

AlG 1 ist zwar eine Versicherungsleistung, aber diese Leistungen ist eben an Bedingungen geknüpft. Die erste Bedingung ist, dass du deine Arbeitslosigkeit nicht willkürlich oder fahrlässig selbst herbei führen darfst.

@Ahnungslos83

Von deiner Feuerversicherung bekommst du auch nur Geld, wenn es gebrannt hat.

Und wenn du SELBST zündelst, bekommst du auch nichts

@DerHans

wenn sie verheiratet ist, oder in nächster Zeit die Absicht hat, zu heiraten und zu ihrem Mann zieht,  hat sie ohne Sperre, Recht auf ihr Arbeitslosengeld. auch bei Selbstkündigung!! ist im Sozialgesetzbuch verankert!! Steht auch so in diesem Sinn im "Merkblatt für Arbeiitslose" drin....dann sollte sie heiraten....sonst hat auch der Hauskauf m.E. eh keinen Sinn!!

Die Sperre wirst du nicht umgehen koennen, es sei denn, der Umzug ist notwendig, weil du mit jemanden demnaechst eine Ehe eingehen willst, der dort schon wohnt. Das wird akzeptiert, ein Zuzug alleine aber nicht.

Wieso kauft sich jemand Wohneigentum weit weg von seinem Arbeitsplatz und kuendigt dann? Macht fuer mich keinen Sinn. Entweder man sucht dich dort zuerst mal was, bevor man kuendigt oder man kauft sich ein Haus da, wo man einen Job hat.Denn so ein Haus muss doch auch finanziert werden.

Hinten alg1 kuerzen, das geht nicht, gekuerzt wird immer gleich, sonst waere es ja keine Strafe. Ein anderer, der gekuendigt wird und nach 6 Monaten wieder einen Job gefunden hat, bekaeme das selbe, das waere nicht fair.

Das stimmt, danke.

Ne, es hat noch keiner gekündigt und es wurde noch kein Haus gekauft. Könnte aber alles recht schnell gehen......

Das wird für die Agentur für Arbeit kein Argument sein,denn ein Haus hättest du bestimmt auch bei dir in der Nähe bekommen,so das du deine jetzige Arbeit nicht kündigen müsstest !

Ein Grund wäre z.B. gewesen,wenn du das Haus geerbt hättest oder dein Mann dieses geerbt hätte und du mit ihm das Haus übernehmen hättest wollen.

Oder du hättest vor zu heiraten,dein Zukünftiger ist schon im Besitz des Hauses und du möchtest jetzt zu ihm ziehen,weil sonst eine Heirat keinen Sinn hätte.

wenn sie schon verheiratet ist, kann sie kündigen, ohne eine Sperrzeit zu bekommen. Steht im "Merkblatt für Arbeitslose" drin...oder ihre Heirat in nächster Zeit vorgesehen hat....

@Wudowika

Liest du in meiner Antwort etwa etwas anderes ?

Kündigung ist immer ein Grund für eine Sperrfrist, wenn die Ursache ohne wichtigen Grund in Deiner Person liegt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird das Argument des Hauskaufes / Umzuges nicht so einfach als wichtige Begründung anerkannt werden.