Darf ich während Elternzeit den Arbeitgeber wechseln?

3 Antworten

Hier nochmal etwas anderes dazu: Hier etwas differenzierter gestellt: Vielleicht starte ich kurzfristig Teilzeit in den Job zurück bei neuem Arbeitgeber! Ich werde Teilzeit mehr verdienen als ich Elterngeld bekomme somit habe ich wenn ich arbeiten ehe keinen Anspruch mehr auf Elterngeld! Habe heute nochmal meinen Elterngeldbescheid zur Hand genommen! Meine Elternzeit fing am 08.05.13 an und endet am 07.05.14! Unser Sohn wurde am 01.05.13 geboren (haben ihn adoptiert) letzter Auszahlungstermin ist der 01.05.14, also bekommen wir das Elterngeld ja rückwirkend! So das wenn ich ganz normal wieder nach einem Jahr zurück kommen würde ja dann auch keinen Leerlauf hätte weil ich ja dann Ende des Monats wieder Gehalt bekomme! Jetzt möchte ich ja eher anfangen, möchte es so legen das ich am 08.02 starte also sehr kurzfristig! Da ist dann die selbe Situation wie sie im Mai wäre! 01.02 kommt Elterngeld für den Monat 08.01-07.02 und ab dem 08.02 gehe ich dann arbeiten und bekomme dann zum Ende des Monats mein Gehalt! Habe ich das so richtig verstanden

Solange du du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest, bekommst du auch Elterngeld. Auch wenn du viel verdienst, bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro (es sei denn, du verdienst mehr als 250.000 Euro).

Fängst du ab 08.02. an, wird das Elterngeld für den Lebensmonat 08.02. bis 07.03. mit dem Gehalt (anteilig) für Februar und März verrechnet. Solange, bis das Elterngeld ausläuft. Aber wie gesagt, die 300 Euro bleiben auf jeden Fall.

Du kannst innerhalb deiner Elternzeit mit deiner vertraglichen Frist kündigen.

Beim Elterngeld ändert das erstmal nix. Allerdings bist du ab Vertragsende auch nicht mehr in Elternzeit.

Beginnst du dann einen neuen Vertrag, kannst du dort wieder Elternzeit anmelden bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag des Kindes.

Das Einkommen, welches du dort bekommst, musst du der Elterngeldstelle melden und es wird dann mit deinem Elterngeld verrechnet (300 Euro bleiben mindestens). Sofern du nicht mehr als 30 Stunden/Woche arbeitest.

Weist du auch etwas dazu? Hier etwas differenzierter gestellt: Vielleicht starte ich kurzfristig Teilzeit in den Job zurück bei neuem Arbeitgeber! Ich werde Teilzeit mehr verdienen als ich Elterngeld bekomme somit habe ich wenn ich arbeiten ehe keinen Anspruch mehr auf Elterngeld! Habe heute nochmal meinen Elterngeldbescheid zur Hand genommen! Meine Elternzeit fing am 08.05.13 an und endet am 07.05.14! Unser Sohn wurde am 01.05.13 geboren (haben ihn adoptiert) letzter Auszahlungstermin ist der 01.05.14, also bekommen wir das Elterngeld ja rückwirkend! So das wenn ich ganz normal wieder nach einem Jahr zurück kommen würde ja dann auch keinen Leerlauf hätte weil ich ja dann Ende des Monats wieder Gehalt bekomme! Jetzt möchte ich ja eher anfangen, möchte es so legen das ich am 08.02 starte also sehr kurzfristig! Da ist dann die selbe Situation wie sie im Mai wäre! 01.02 kommt Elterngeld für den Monat 08.01-07.02 und ab dem 08.02 gehe ich dann arbeiten und bekomme dann zum Ende des Monats mein Gehalt! Habe ich das so richtig verstanden

klar darfst du das :-) ist dein gutes recht..

andersrum, wenn er dich kündigen will, das darf er nicht so einfach in der Elternzeit, also bitte dies nicht verwechseln :-)

lg foerbii