Elternzeit vorzeitig beenden: ALG1 bei Kündigung - oder Sperre?

3 Antworten

Du mußt doch die Elternzeit nicht beenden, um zu arbeiten. Während der Elternzeit kannst Du - ohne Kürzungen beim Elterngeld - bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/1165/arbeiten-in-der-elternzeit-was-ist-erlaubt/

http://www.elternzeit.de/elternzeit-teilzeitbeschaeftigung.php

Zum Thema Kündigung und ALG 1: Das ALG1 wird Dir für 3 Monate verweigert, wenn Du selbst kündigst, einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder Du eine fristlose Kündigung durch grobe Pflichtverletzung gegenüber Deinem Arbeitgeber verschuldest. Du bekommst in diesen 3 Monaten allerdings Leistungen im Umfang des ALG 2.

Das mit den 30 Stunden ist mir klar, steht ja auch in der Frage. Das Geld für 30 Stunden reicht nicht für unseren Lebensunterhalt. Ich würde gerne Vollzeit arbeiten und DAS geht in der Elternzeit nicht.

@eyekona

Wenn Du wieder Vollzeit arbeitest und Dein Arbeitgeber nutzt die dann wegfallende Unkündbarlkeit aus und kündigt Dir fristgemäß, ist das kein Grund für eine Sperre. Selbstverschuldet wäre eine Kündigung nach Arbeitsrecht, wenn Du sie verhaltensbedingt und durch grobe Pflichtverletzung gegenüber Deinem Arbeitgeber herbeiführst.

Wenn du keinen Anlass zur Kündigung gegeben hast und auch nicht selber kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben würdest,dann bekommst du auch keine Sperre deines ALG - 1 !

Wohnst du denn mit deinem Kind alleine,wenn ja,was bekommst du denn an Elterngeld und wie lange beziehst du es,was bekommst du an Unterhalt,was zahlst du für die Wohnung an Warmmiete und wie groß ist sie ? 

Dann könntest du ja ggf. einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen,da könntest du dir das erst einmal sparen.

Wenn du ordentlich gekündigt wirst gibt es keine Sperre. Aber warum solltest du überhaupt gekündigt werden?


Wenn unser "Buschfunk" recht hat werde ich gekündigt, weil es mein erstes Kind war, ich während der Schwangerschaft vom Arzt freigestellt wurde bei voller Bezahlung und mein Arbeitgeber das natürlich nicht nochmal riskieren will. Ich könnte ja jederzeit wieder schwanger werden. In der Kündigung wird dann sicher was anderes stehen, weil sonst könnte ich ja klagen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er mich loswerden will, sobald er kann. Ich brauche aber das volle Gehalt zum Leben und damit erlischt mein Kündigungsschutz...

@eyekona

Klagen kannst du so oder so, ich gehe mal davon aus, dass du unbefristet beschäftigt bist. Da kann er dich nicht einfach kündigen. Er braucht einen Grund und dieser müsste im Zweifel vor Gericht standhalten.