Kündigung im gegeseitigen Einvernehmen - Sperrung des Arbeitslosengeldes

7 Antworten

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Eigentlich würdest du dann erstmal eine Sperre für Alg I bekommen. Du könntest dann (wenn denn ein Anspruch da wäre...) Hartz 4 beantragen. Dieses würde dann aber auch um 30 % sanktioniert werden, da sich die Jobcenter nach den Arbeitsagenturen richten (also Sperre von der Bundesagentur = Sanktion vom Jobcenter). Am Besten gehst du vorher direkt mal zur Bundesagentur und besprichst dort deine Gründe. Wenn du z. B. gesundheitliche Gründe hättest, könntest du das durch Atteste nachweisen... Ohne vorherige Absprache würde ich mir das überlegen....

derdorfbengel  28.11.2012, 08:08

Davon ist strikt abzuraten: Gespräche kann man nicht beweisen.

Dann gibts später die Sperre!

Ganz, ganz mieser Rat!

Koldenburg  28.11.2012, 19:32
@derdorfbengel

Das ist ja auch klar, dass man bei dem Gespräch um einen entsprechenden Aktenvermerkt oder ähnliches bittet ! Dennoch sollte es möglich sein das Gespräch mit der Arbeitsagentur zu suchen und seine Gründe dar zu legen... Dass Lustlosigkeit oder nicht der Traumjob nicht als Grund anerkannt werden sollte ist wohl selbstredend ! Aber wenn es gravierende Gründe hat, z. B. gesundheitliche Probleme oder Mobbing o. ä. sollte man dies vorher schon versuchen, ob man um eine Sperre kommt !

Wenn du das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen löst, wird es (stillschweigend) mit deiner Zustimmung beendet. Dies führt regelmäßig zu einer Sperre beim ALG1 und ALG2. Es gibt auch keine Sozialhilfe für diese Zeit (3 Monate).

Du hast 2 Möglichkeiten:

  1. Du besprichst deine Situation bei der Agentur für Arbeit, bevor du das Arbeitsverhältnis auflöst. Dort bekommst du dann entsprechenden Rat. Oder
  2. Du überzeugst deinen Arbeitgeber, dir eine normale (fristgerechte) Kündigung auszusprechen.

Ob du selbst dein Arbeitsverhältnis kündigst oder im gegenseitigem Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbarst ist im Grunde das Gleiche,und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes bis zu drei Monate.

Du bekommst eine Sperre, da Du Deine Arbeitsstelle freiwillig aufgegeben hast. Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung ist in diesem Fall egal.

Ich würde mich auf eine Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen nicht einlassen. Würde dem Arbeitgeber sagen, er möge dich fristgerecht, schrifltich kündigen. Einer einvernehmlichen Kündigung würde ich nicht zustimmen und warten bis mich der AG kündigt. Dann umgehst du eine Sperre von 3 Monaten, was den Bezug von ALG angeht.