Arbeitslosengeld?!?!?!? Sperrzeit
Hallo ich habe eine Frage! Angenommen ich hätte noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld bekomme aber eine Sperrzeit von drei Monaten, bekomme ich nach Ablauf dieser drei Monate noch den Anspruch oder fällt der komplett weg ?? Und noch was mein Arbeitgeber hat in der Arbeitsbescheinigung angegeben das ich gekündigt hätte, was aber nicht stimmt! Mein Arbeitgeber hat zu 100 prozent keine Kündigung von mir! Ich habe aber auch keine Kündigung mehr von ihm diese habe ich verloren :(
Danke mfg Daniel
5 Antworten
Wenn du nur noch 3 Monate Anspruch hättest und eine 3 monatige Sperre bekommst,hätte sich dein Anspruch auf ALG - 1 nach der Sperrzeit erledigt,diese wird dir nämlich von deinem gesamten Anspruch abgezogen !
Dein EX - Arbeitgeber wird ja wohl kaum wissen,das du deine Kündigung nicht mehr hast.
Deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, das in deiner Kündigung etwas anderes stand als auf der Arbeitsbescheinigung,er würde sich dann selber in die Pfanne hauen.
Die Sperre erfolgt auf den Bewilligungsbescheid. Dieser wird um 90 Tage gekürzt. Da hilft es auch nicht wenn du direkt im Anschluß wieder arbeitest. Der Bewilligungsbescheid gilt 4 Jahre.
Da du eh kein Geld hast, kannst du zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen. Damit gehst du zum Anwalt, erklärst ihm den Sachverhalt und lässt den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht verklagen. Lass dir was schriftlich geben und geh damit zur Agentur für Arbeit.
Bei einer Eigen-Kündigung gibt es zwar 100% Sanktionierung vom ALG1 aber afaik nur 30% Sanktionierung vom ALG2. Also ALG2-Antrag stellen. Sollte sich das am Ende zu deinem Vorteil klären, dann wird dir das Geld was dir zusteht gegeben und die Agentur für Arbeit zahlt dem Jobcenter das ALG2. Rechte Tasche - Linke Tasche. Rentenbeiträge etc. auch. Also du hast eigentlich keine "Probleme" in dem Sinne. Du musst nur langen Atem haben und die entsprechenden Schritte tun.
Kopie der kündigung beim Arbeitgeber beantragen (Du hast Anspruch auf Aushändigung Deiner Unterlagen...auch im NAchhinein). In diesem Zusammenhang gleich die Berichtigung der Arbeitsbescheinigung beantragen und um Neuausstellung bitten. Sonst den Weg zum Rechtsanwalt wählen und Deine vermeintliche Kündigung durch den AG nachweisen lassen. Verursacht aber Kosten für Dich!
Sperre ist Sperre!!! Sonst wäre es ja Aufschub bzw zurückhalten der Leistungen! Hast wohl Pech gehabt! Alter Schlamper... ;-) Spaß!!!