in elternzeit kündigen und vor ablauf der elternzeit bei anderen arbeitgeber arbeiten?

3 Antworten

Zum 31. 8. kannst Du ehedem nicht mehr kündigen - selbst wenn Du eine reguläre Kündigungsfrist hast.

Damit bleibt Dir als nächster Kündigungstermin der 15.September oder aber ein Aufhebungsvertrag, soweit Dein Arbeitgeber dem zustimmt.

https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-in-der-elternzeit/

Während der Elternzeit gilt für die Kündigung des Arbeitnehmers die übliche Regelung, dass das Arbeitsverhältnis durch ihn ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB) gekündigt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung trifft.

Du kannst Deinen Arbeitsvertrag jederzeit, vor, während oder nach der Elternzeit mit der für Dich nach Arbeits- oder angewandtem Tarifvertrag geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen.

Diese drei Monate Kündigungsfrist, die Du ansprichst gelten nur für den Arbeitnehmer, wenn dieser genau auf den Tag kündigen will, wenn die Elternzeit endet (§ 19 BEEG).

Eine Kündigung ist nach der Probezeit i.d.R. nur zu einem 15. oder zum Monatsende möglich. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt also mit der Drei-Monats-Frist auch zu einem z.B. 3., 9., 17. oder 23. eines Monats zu kündigen.

Wenn Du also vor Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündigen willst, schreib eine fristgemäße Kündigung. Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und um die Auszahlung von evtl. noch vorhandenem Resturlaub.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

Zunächst ist es so, dass die Regelungen zur Elternzeit sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Planungssicherheit bieten sollen. Deswegen ist die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit vorrangig. Eine anderweitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist demnach nur möglich, wenn Sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen.

Sie können nicht einfach bei einem anderen Arbeitgeber anfangen, da Ihr Arbeitsverhältnis beim ursprünglichen Arbeitgeber ja auch noch besteht, auch wenn es ruht und dann vielleicht auch gekündigt wird.

Einen Ausweg könnte Ihnen die Möglichkeit bieten, dass Sie Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Das müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und der muss dem auch zustimmen. Wenn er Sie zu Ihren Vorstellungen nicht im eigenen Betrieb unterbringen kann, dann muss er der Arbeit bei einem anderen Unternehmen grundsätzlich die Zustimmung erteilen.

Das könnte ein Ausweg sein, wenn das mit dem Aufhebungsvertrag nicht funktioniert.

Gegebenenfalls könnten andererseits, wenn Sie dort arbeiten, Unterlassungsansprüche etc. auf Sie zukommen: Sie sind ja wegen der Elternzeit von der Arbeitsverpflichtung befreit, nicht, damit Sie woanders arbeiten. Das könnte Ihnen also böse auf die Füße fallen!!!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

daß ich bei anderen Arbeitgeber ohne Zustimmung nicht arbeiten darf ist mir bewusst, meine Frage war, ob ich schon vor Ende der Elternzeit kündigen kann, sprich (korrigiere mich) zum 30.9.2019 und dann woanders anfange zu Arbeiten.

Eine anderweitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist demnach nur möglich, wenn Sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen.

Sehr geehrter Herr Anwalt (?)

diese Aussage ist schlichtweg falsch!

Lies Dir (ich "duze jetzt, weil das hier so üblich ist) mal den § 19 BEEG und die Arbeitsrechtkommentare dazu durch.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt hier im Arbeitsrechtkommentar u.a.:

"Der Zweck dieser Regelung besteht darin, dem erziehungsberechtigen AN ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit einzuräumen.

Unabhängig davon kann der AN das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tarif- oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist zu einem anderen Zeitpunkt während oder nach Ende der Elternzeit jederzeit kündigen."

Oder hier:

https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/kuendigung-elternzeit

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

So nicht. Wenn man sich schon als Anwalt betitelt, sollte man korrekte Aussagen liefern oder es bleiben lassen.