Trotzdem noch Arbeitslosengeld?

4 Antworten

Hallo,

Ihre Nachdenklichkeit ist nicht ganz unberechtigt.

In der Arbeitsbescheinigung ist ein Widerspruch enthalten, wenn als Kündigungsgrund die Betriebsbedingtheit angegeben wird und dann auf vertragswidriges Verhalten und auch Abmahnungen dargestellt worden ist, so sind Letztere gerade eben nicht in Einklang mit einer betriebsbedingten Kündigung zu sehen.

Dann würde es sich vielmehr um einen verhaltensbedingte Kündigung handeln, womit klargestellt wird, dass Sie an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt haben und mit Schuld sind.

Dies kann in der letzten Konsequenz dazu führen, dass eine Sperrzeit verhängt wird.

Sie sollten daher schauen, ob Sie noch gegen die Kündigung vorgehen mit einer Kündigungsschutzklage. Diese müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Hier könnte dann festgestellt werden, einmal, ob die Kündigung überhaupt korrekt ist und andererseits, ob es sich hier um eine betriebsbedingte oder einen verhaltensbedingte Kündigung handelt.

Sollte die Frist verstrichen sein, könnten Sie gegebenenfalls noch gegen Abmahnungen oder auch die Feststellung in der Arbeitsbescheinigung vor dem Arbeitsgericht vorgehen, dass Sie sich vertragswidrig Verhalten haben sollen.

Auch dies sollten Sie schnellstmöglich in Angriff nehmen

dass es eine betriebsbedingte Kündigung und dass mein vertragswidriges Verhalten dazu geführt hat und ich bereits auch abgemahnt wurde (kam oft zu spät und habe 4 unentschuldigte Fehltage)

Das passt nicht.

Eine betriebsbedingte Kündigung gibt es, wenn es im Betrieb für den AN keine Arbeit mehr gibt.

Bei "vertragswidrigem Verhalten" und Abmahnungen, sieht das nach einer verhaltensbedingten Kündigung aus.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung gibt es eine Sperre des ALG, weil der AN die Arbeitslosigkeit selbst (durch sein Verhalten) verursacht hat.

Wenn du wegen deinen Fehlzeiten und Abmahnungen gekündigt wurdest, dann kann es keine betriebsbedingte Kündigung sein, sondern eine die auf deine Kappe geht.

Bedeutet, du wirst mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen müssen, diese Regelungen kannst du im Internet im § 159 SGB - lll nachlesen.

Als Übergang könntest du dann ggf.ALG - 2 ( Hartz - lV ) beim Jobcenter beantragen und da eine sanktionierte Leistung erhalten, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Vertragswidriges Verhalten und betriebsbedingte Kündigung sind rechtlich zwei komplett verschiedene Dinge, hier kann man wahrscheinlich nur raten der Kündigung zu widersprechen, denn diese könnte nach deiner Beschreibung unwirksam sein. Man kündigt entweder betriebsbedingt ODER aufgrund von Fehlverhalten. Bei Fehlverhalten würde immer drei Monate Sperrfrist eintreten und du müsstest ggf. ALG 2 beantragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung