Darf man während der Elternzeit weniger als 15 Stunden in Teilzeit arbeiten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Während der Elternzeit muss du nicht, kannst aber arbeiten.

  • Beide Eltern können während der Elternzeit aber je bis zu 30 Stunden/Woche in Teilzeit arbeiten und haben unter gewissen Voraussetzungen auch einen Anspruch darauf.

  • Elternzeit entweder ganz freistellen lassen oder die Wahl zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten.

  • Fazit: Die Obergreneze für Teilzeit-Arbeit in der Elternzeit liegt bei 30 Stuncen pro Woche, § 15 Abs. 4 BEEG. Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden kann mit beliebiger Verteilung und für eine beliebige Dauer vereinbart werden.

  • Quelle: http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/teilzeit-in-der-elternzeit-15-stunden-pro-woche-sind-pflicht.html

Vielen Dank für den Stern!

Hier ist eine Grauzone. Du kannst in der Elternzeit tatsächlich auch 8 Stunden arbeiten. Da sollte sich der AG mal belesen. Aber: er muß das nicht akzeptieren. Wenn er also sagt, er möchte Dir mindestens 15 Stunden geben und darunter hat er kein Interesse, dann ist das seine freie Entscheidung. Er KANN aber MUSS Deinem Wunsch nicht entsprechen!

Ein Arbeitnehmer "kann" während der Elternzeit bis zu 30 Stunden/Woche in Teilzeit arbeiten.

Ein Arbeitgeber "kann" verlangen das die Teilzeit während der Elternzeit mindestens 15 Stunden/Woche beträgt. Muss er aber nicht!

Jeder darf auch weniger als 15 Stunden/Woche in Teilzeit arbeiten!

Hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, das du in der Materie bleibst und du nach der Elternzeit sofort wieder durch starten kannst, sollte er im eigenen Interesse jeder noch so geringen Stunden/Woche zustimmen.

Bist du in deinem Arbeitsverhältnis nur zum Abarbeiten bestimmter Quoten da und auf aktuelle Fachkenntnisse kommt es nicht an, wird dein Arbeitgeber vermutlich versuchen auf sein recht zu bestehen und eine 15 Stunden/Woche zu erzwingen.

PS: Du bekommst nur 12 Monate bezahlte Elternzeit. 14 Monate sind es nur, wenn der andere Lebenspartner diese 2 Monate nimmt. Es sei denn, Du bist völlig alleinerziehend und hast niemanden, dann kannst Du auf 14 bezahlte Monate gehen.