Kann man einen Schufa Eintrag vorzeitig löschen, wenn er bezahlt ist?

8 Antworten

Es gibt gewisse Zeitfristen die bei einem Schufa-Eintrag eingehalten werden müssen, aber es gibt auch Möglichkeiten gegen den Eintrag vorzugehen, wenn er deines Wissens nach nicht richtig ist:

Hallo, Schufaeinträge löschen, so geht es: Ich war auch mal in der Situation und habe mich beim Gerichtsvollzieher informiert, also ihr müsst vom Gerichtsvollzieher/ Anwalt ect. (der jenige der die Zahlung eingetrieben hat) das Schreiben verlangen, vorauf steht, das die Angelegenheit erledigt(bezahlt ist. Damit geht ihr zum zuständigen Amtsgericht vor Ort und lässt euch mit diesem Schreiben den ihr ja schon habt diese erneut bestätigen (schriftl.) und mit diesem Schreiben vom Amtsgericht geht ihr auf die Internetseite meineschufa.de und scannt das Schreiben ein und schickt es an meineschufa.de Einträge löschen und die Sache ist innerhalb 24 Std. gelöscht. Ich war begeistert! Und wenn ihr nicht scannen könnt ruft bei der kostenlosen hotline (nummer hab ich nicht :)) an und die geben euch die richtige adresse und sagen euch auch am telefon wie lange es dauert (max. 3Tage). Die Leute sind gar nicht sooo schlimm bei der Schufa:)))))

Blos keine unnötigen kostenfalle kontaktieren, ihr werdet damit nicht glücklich !!!

Wurde dazu vorzeitig ein Schuldenverzeichnis aus der Schufa gelöscht?

Löschung aus Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa

Löschung wegen eines Löschungsantrags. Der Schuldner kann beim Amtsgericht jederzeit seine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen. Das hat Erfolg, wenn glaubhaft belegt wird, dass sich die Forderungen des Gläubigers erledigt haben. Die Löschung erfolgt unabhängig davon, ob noch weitere Schulden bei anderen Gläubigern bestehen. In der Regel vergewissert sich das Amtsgericht vor einer Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis noch beim Gläubiger. Es lässt sich von ihm bestätigen, dass die Schulden zurückgezahlt oder anderweitig eine einvernehmliche Regelung für den Schuldenausgleich erfolgt ist.

Löschung von Amts wegen nach drei Jahren. Der Schuldner wird nach drei Jahren nach Eintrag vom Amtsgericht automatisch wieder aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht. Nach der Löschung kann auf Antrag jedes Gläubigers mit vollstreckbarem Titel der Schuldner jedoch erneut verpflichtet werden, eine neue eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Löschung des Negativ-Eintrags bei der Schufa. Die meisten gehen davon aus, dass mit der Löschung im Schuldnerverzeichnis automatisch auch der entsprechende Eintrag bei der Schufa ausgetragen wird. Keineswegs! Zwar wird wie beim Amtsgericht auch bei der Schufa dieser Eintrag nach drei Jahren automatisch wieder gelöscht. Wer früher aus dem Schuldnerverzeichnisgelöscht wird, wird bei der Schufa jedoch bis zum Ablauf dieser drei Jahre weiterhin negativ gelistet! Der Schuldner muss bezüglich der Schufa (oder anderer Auskunftsdienste) selbst - mit geringem Aufwand - aktiv werden.

Quelle: http://www.kreditinform.de/forum/viewtopic.php?t=25

Sofort gelöscht werden nur Einträge, die unzulässig gespeichert worden sind. Nachweislich falsche Daten werden berichtigt. Beides müssen Sie aber selbst veranlassen.

Was sollen Sie tun, wenn die Bank es ablehnt, die unrichtigen Daten zu widerrufen oder die SCHUFA sich weigert, unrichtige Daten zu löschen?

Insbesondere dann, wenn Ihnen durch die falsche SCHUFA-Daten ein Schaden entstanden ist oder droht, ein Schaden zu entstehen (beispielsweise bei einer bevorstehenden Baufinanzierung), bleibt Ihnen nur noch der Gang zum Anwalt, der Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen wird.

Ein Schufa-Eintrag ist manchmal leicht zu löschen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Hier findest Du Infos zum Thema: http://www.digital-supermarkt.de/schufa/schufa.php

Vielleicht ist es ja das was Du suchst.