Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst musst du unterscheiden. Es gibt neutrale SCHUFA-Einträge und sogenannte Negativeinträge. Der SCHUFA wird z. B. bereits gemeldet, wenn du ein Bankkonto eröffnest, einen Handyvertrag abschließt oder du im Versandhandeln mit der Bezahlvariante Ratenzahlung bestellst. Dies sind neutrale Einträge, die deine Bonität in der Regel nicht beeinflußen.

Ein Negativeintrag kann grundsätzlich immer dann veranlasst werden, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Voraussetzung ist, dass es sich um eine fällige und unbestrittene Forderung handelt und der Gläubiger oder dessen Vertreter SCHUFA-Vertragspartner ist. Nur ein SCHUFA-Partner kann einen Eintrag veranlassen!

Ein Inkassounternehmen hat grundsätzlich erstmal nichts mit der SCHUFA zu tun. Es gibt Unternehmen, die dir 100 Briefe schreiben, die Forderung aber alleine deshalb nicht in der SCHUFA melden können, weil Sie kein Vertragspartner sind.

Wenn die firma etc dir viele schreiben hinter einander schicken und du es nicht bezahlst.. dann teilen die dir mit das du einen eintrag bekommst.

Achso, also bekommt man sogar Bescheid, wenn man einen Eintrag bekommt ? :/ Danke ! :)

@zimtschnecke94

ja du kriegst sowas wie eine letzte chance bevor die das machen :)

@zimtschnecke94

Nein, nicht zwingend. In aller Regelwird das aber explizit angedroht.

@NegierigEr

Ja gut, da habt ihr mir schon mal ordentlich weitergeholfen :-) Diese Ahnungslosigkeit bei so einem Thema war echt schlimm :-D

Vielen Dank !!

Inkassounternehmen dürfen ohne gerichtliches Urteil keine Schufa Einträge vornehmen lassen, diese Drohungen werden gerne angewandt, sind aber gesetzlich nicht haltbar...

wo steht, dass ich ein Urteil benötige? Eine fällige und unbestrittene Forderung ist ausreichend.

@PGInkasso

Urteil war ein blöder Begriff, gerichtlicher Mahnbescheid sagts eher. Inkassounternehmen dürfen keine bestrittene Forderung eintragen lassen.

Den Eintrag gibt es wenn du

  • eine Schufa-Klausel unterschrieben hast
  • dein Vertragspartner dem du Geld schuldest mit der Schufa zusammenarbeitet
  • eine offene UND unbestrittene Forderung gegen dich vorliegt
  • oder ein gerichtlicher Schuldtitel gegen dich vorliegt (Vollstreckungsbescheid, Urteil)

Inkasso heißt, du bezahlst ca. 80€ mehr weil Anwaltskosten dazukommen. Das hat da noch nichts mit nem Schufa-Eintrag zu tun.

Inkasso ist nicht gleich Anwalt. Die Chancen die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen stehen für den Normalverbraucher eigentlich ganz gut.