Kann man dazu verpflichtet werden sich Überstunden auszahlen zu lassen?

5 Antworten

Weder das Gesetz noch in der Regel der Individualarbeitsvertrag enthält Regelungen darüber, wie Überstunden zu bezahlen sind. Dann gilt die Vereinbarung zur normalen Vergütung auch für die Überstunden. Zuschläge für Überstunden müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt worden sind. Abgesehen von der Bezahlung der Überstunden kann vertraglich auch ein Ausgleich in Freizeit vorgesehen werden. Es darf aber keine Benachteiligung des Arbeitnehmers erfolgen. Eine Regelung, die sämtliche Überstunden unabhängig von ihrer Anzahl als mit dem regulären Gehalt abgegolten ansieht, ist unwirksam. Ebenso darf die gesonderte Bezahlung der Überstunden nicht ausgeschlossen werden, wenn die zugewiesene Arbeit in der vertraglich vorgesehen Zeit überhaupt nicht erledigt werden konnte. Eine Bezahlung muss ebenfalls möglich sein, selbst wenn grds. nur ein Freizeitausgleich vereinbart ist, sofern das Arbeitsverhältnis vor dem Freizeitausgleich beendet wurde oder aber der Arbeitgeber einfach keinen Freizeitausgleich gewährt.
In Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann ein Frist festgelegt sein, bis zu welchen Zeitpunkt Überstunden geltend gemacht werden müssen.
Bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht über die Bezahlung von Überstunden obliegt dem Arbeitnehmer zu beweisen, dass
- Überstunden geleistet wurden und
- diese Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet worden bzw. geduldet worden sind.

BAG (AZ 4 AZR 445/93 - 04.05.94) zum Anspruch auf Überstundenvergütung

1. Ein Anspruch auf Überstundenvergütung erfordert grundsätzlich die Darlegung, dass Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet worden sind, diese angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind.

2. Zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer in Leitungsposition, dem keine festen Arbeitszeiten vorgegeben sind, kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer durch entsprechende Gestaltung seines Arbeitsablaufes Überstunden abfeiert. Eine derartige Vereinbarung ist nur dann zu beanstanden, wenn ihr besondere Rechtsmängel anhaften.

3. Es besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass Überstunden stets zu vergüten sind, wenn die Möglichkeit des Abfeierns besteht.

 

Bezugnehmend auf deine Frage:

Es besteht kein rechtsanspruch auf Vergütung der Überstunden, wenn sie abgefeiert werden können. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass du das Abfeiern nicht verlangen kannst. Es steht allein in der Entscheidung des Chefs, wei er die Überstunden vergütet.

 Leg dich nicht mit deinem Chef an ;P Willst du mit einem Gesetzt vor ihm stehen? Das kommt total blöd rüber. Lass sie dir doch einfach auszahlen und frag ihn sonst ob du die Überstunden stattdessen mal abbummeln könntest, wenn mal wenig zu tun ist. Wenn er sagt, das sie auf jeden Fall ausbezahlt werden musst es dir halt auszahlen lassen.

DollyPond  23.03.2011, 13:43

du bist ja wirklich nett, netterwurm ;o)

wer sich nicht wehrt lebt verkehrt! ;o)

eine gesetzliche regelung, wie überstunden vergütet werden müssen, gibt es meines wissens nicht.

meist ist das im arbeitsvertrag geregelt oder über tarifverträge und beteriebsvereinbarungen. diese verträge sind natürlich immer für beide parteien bindend.

das heißt, wenn du die stunden vorher vertragskonform abgfeiern konntest, kein dein chef nicht plötzlich einseitig beschließen, dass er sie nur noch auszahlt.

Dea2010  23.03.2011, 16:53

Leider falsch. Siehe meine Antwort mit Bezug auf Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.

DollyPond  24.03.2011, 07:33
@Dea2010

in dem urteil steht nicht, dass vertragliche vereinbarung einseitig geändert werden können. da hast du dich verlesen, dea.

Das ist ein Fall für den Betriebsrat. Wenn immer so viele Überstunden geschoben werden, so dass ein Freizeitausgleich nicht möglich ist, weil er den Betriebsablauf stören würde, dann muss über Neuansellungen nachgedacht werden.