Überstunden geteilt auszahlen?

7 Antworten

Dein Chef hat Recht. Je nach Steuerklasse hast Du am Schluss fast nichts davon. Kommt natürlich drauf an, wieviel Stunden es sind. Handelt es sich nur um 20 Stunden oder reden wir von 100 Stunden?

Na, ja, stimmt wohl nicht so ganz.

@Hefti15

Hast natürlich schon Recht, dass bei der Steuererklärung einiges wieder geholt werden kann. Man kann sich aber auch einfach darauf einigen, über ein paar Monate hinweg die Stunden auszahlen zu lassen. So war es bei uns im Betrieb üblich. Da ich eine "günstige" Steuerklasse habe, hab ich mir immer 100 Stunden auszahlen lassen, andere hingegen, monatlich nur 20. Den Rest haben sie frei genommen.

@Allexandra0809

Nur eine kurze Klarstellung: Über die Steuererklärung wird nicht "einiges wieder geholt" sondern es wird exakt alles wieder ausgeglichen.

Wenn man z.B. 40.000 Euro verdient und hat noch einen Anspruch auf 3.000 Euro Überstundenvergütung, dann spielt es für die Lohnsteuer eine Rolle, über welchen Zeitraum die Überstunden ausgezahlt werden. Bei z.B. einer Einmalzahlung wird man mehr Lohnsteuer zahlen, als wenn man sich die Überstunden z.B. auf 6 Monate verteilt auszahlen lässt.

Nur wird dieses exakt am Ende des Jahres wieder ausgeglichen. In der Steuererklärung wird ja ein Betrag von 43.000 Euro Arbeitslohn im entsprechenden Jahr berücksichtigt. Wann der im Jahr ausgezahlt wurde, ist irrelevant.

Im Steuerbescheid wird dann das zu versteuernde Einkommen ausgerechnet. Hier kommt für beide Fälle exakt das gleiche Ergebnis raus. Nun wird die Einkommensteuer festgesetzt und die Lohnsteuer gegen gerechnet. 

Dies führt dazu, dass derjenige, der die Überstundenauszahlung gestückelt hat, weniger Lohnsteuer zum gegenrechnen hat, derjenige der es auf einmal gezahlt hat, viel zum gegenrechnen hat. Einen tatsächlichen Vorteil hat da niemand.

Fall: X zahlt für seinen "normalen" Arbeitslohn 2.000 Euro Lohnsteuer. Für die Überstunden zahlt er: Einmalzahlung 400 Euro bzw. gestreckt auf mehrere Monate 200 Euro.

Im Einkommensteuerbescheid wird nun z.B. eine Einkommensteuer von 2.00 Euro festgesetzt. Derjenige der die Überstunden "gestreckt ausgezahlt" bekommen hat, bekommt nichts raus (2.200 Einkommensteuer minus die Lohnsteuer von 2.000+200). Hingegen bekommt derjenige mit der Einmalzahlung 200 Euro erstattet (2.400 Einkommensteuer minus 2.000+400 Lohnsteuer). Dies bedeutet, der eine bekommt die 200 Euro mit dem Einkommensteuer wider raus, der andere hat diesen Betrag schon mit der niedrigeren Lohnsteuer bekommen.

Ergo, tatsächlich spielt es keine Rolle, die Steuer ist gleich hoch. Entscheidend ist nur, wann ich das Geld bekomme.

Hat sich eh alles erledigt- der Chef will nur 20% vorerst auszahlen. und lt. Personalleiterin - wird das getan was der Chef sagt. Eigentlich unverschämt.

Also, heute sind die Antworten ein wenig verstörend. Man kann nur über die Leute den Kopf schütteln, die hier was von "kalter Progression" schreiben. Wer so was schreibt, der hat vom Thema nicht die geringste Ahnung.

Also, grob gesagt hat dein Chef recht. Weil i.d.R. man weniger Lohnsteuer zahlt, wenn man z.B. über 6 Monate jeweils 200 Euro Überstunden ausbezahlt bekommt oder auf einmal 1.200 Euro.

Wichtig hierbei ist zu wissen, dass "am Ende" sich das alles wieder ausgleicht. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung bzw. Bescheid wird dies wieder ausgeglichen. Man "spart" also kein Geld. Die Frage ist nur, möchte ich alles auf einmal haben und zahle ev. zuviel Steuern, die ich erst mit der Einkommensteuererklärung / Bescheid wieder rausbekomme oder wird der Betrag über mehrere Monate "gestreckt" und dafür wird entsprechend "wenig" Steuern einbehalten.

Wie hier schon vorgeschlagen, such dir einfach einen Nettolohnrechner o.ä. im Netz. Gib deine Bruttolohn u.ä. ein und rechne die zwei Varianten durch.

Meinen Kollegen geht es auch so!

Wir haben soviel Arbeit, dass nunmal Freizeitausgleich nicht möglicht ist!

Sonst zahlt unser Betrieb eigentlich keine Überstunden aus!

Ich hab ca. 66 Überstunden und bekomme dafür 10,80 Brutto, was  8,70 € Netto sind.

Ich muss aber nur noch bis Mai arbeiten, da ich dann in Mutterschutz gehe!

Deswegen wollte ich das Geld dann schon vorher, sonst werden meine Überstunden ja auf 5 Monate ( / 20%) ausbezahlt.  

Auf eine Art hat Dein Chef schon Recht. Wenn jetzt viele Überstunden auf die Abrechnung kommen, sind die Abzüge schon sehr hoch (kalte Progression).

Auf der anderen Seite bekommst Du die zu viel gezahlten Beträge bei der Lohn-/Einkommenssteuer wieder zurück.

Geht es nur Dir so oder auch den Kollegen? Gibt es eine Vereinbarung über ein Zeitkonto, Überstundenabgeltung?

Wenn der AG jetzt 80% der geleisteten Überstunden nicht bezahlt, ist das ja ein zinsloser Kredit. Ihr könnt ihn ja auch mal auf einen Zuschlag für die gestundeten Stunden fragen.

Bitte nicht so was schreiben! Die kalte Progression hat hiermit gar nichts zu tun!