Verbleib von Überstunden und Urlaubstagen bis Ausbildungsende; Arbeitsrecht Azubi?

3 Antworten

Hast Du Deine beiden Prüfungen schon abgelegt,den Gesellenbrief vorgelegt? Kannst Du übernommen werden,bzw.gibt es keine Aussage dazu,dann wirst automatisch übernommen? Ansonsten hättest Du einen Anspruch auf Deinen Urlaub.Im Ausnahmefall kann eine Abgeltung des Urlaubsanspruches in Frage kommen.Hierzu müßte Dein Chef einen wichtigen Grund haben.Betriebliche Erfordernisse,hoher unvorhersehbarer Krankenstand,oder hoher Auftagseingang .Bei Azubis nicht so leicht anwendbar,allerdings hast Du ja den Stand eines auslernenden.Ich würde mich über die "Flocken" freuen,da Du entweder noch Ferien hast,oder Dir sicherlich selbst einen Monat Urlaub geben kannst,)bis Du Deine Neue Stelle antrittst.LG Bitte.

danke schonmal! Nein, meine letzte Prüfung lege ich bitte Juli ab. Ab Anfang August trete ich in einer anderen Firma einen Job an. Die auftragslage ist zur zeit besonders gut. Ich musste mir schonmal 140 Überstunden zu 2,80€ Auszahlen lassen.... da ist mir Urlaub nicht sonderlich viel.

@masterspb

Hallo masterspb.Dann hast Du einen sehr Guten Grund einen ordentlichen Lohn zu verlangen.Grundsätzlich möchtest Du Deinen Urlaub.Da Du die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hast,wie ein Junggeselle,aber die Prüfungen noch ausstehen,und regelmäßig Überstunden geleistet hast,ist die Runterrechnung aufAzubi.-Vergütung nicht angemessen.Frag mal was Tarif wäre im 1.Gesellenjahr.Mindestens die Hälfte davon läßt Dir bezahlen.Mußt gut gelaunt und witzig verhandeln.Du möchtest gerne helfen...aber nicht für so wenig.Ich wünsch Dir Erfolg!

Wenn Du noch so viel Anspruch auf Freizeitausgleich hast, solltest Du Deinen Chef noch einmal darauf ansprechen.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht ausdrücklich den Freizeitausgleich vor. Auszahlen von Urlaub ist zwar bei Beendigung des Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses erlaubt (§ 7 Abs. 4 BUrlG) aber nur, wenn es keine Möglichkeit gibt, den Urlaub vorher abzubauen.

Wenn Du Deinen Urlaub beantragst und der AG will ihn Dir betriebsbedingt nicht geben, sollte er aber beweisen können, dass ihm/der Firma Schaden entsteht wenn Du nicht da bist. Der Abs. 1 des § 7 BUrlG sagt:

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Diese dringenden betrieblichen Belange soll er Dir mal darlegen.

Es gibt für Dich auch noch die Möglichkeit, den Urlaub beim Arbeitsgericht durchzusetzen. Man kann dann eine Leistungsklage auf Urlaubserteilung für den gewünschten Termin erheben und das Arbeitsgericht kann eine einstweilige Verfügung, die auf die Freistellung gerichtet ist, erlassen.

Rede noch einmal mit Deinem Chef. Vielleicht findet Ihr auch einen Kompromiss. Er wird Dir nicht für alle Überstunden Freizeitausgleich und/oder den ganzen Urlaub gewähren, aber evtl. könnt Ihr Euch wenigstens auf einen Teil Freistellung und den anderen Teil Abgeltung einigen.

ja, das kann er. Er muss das dann aber alles auszahlen.

ok vielen dank.

Kann man Arbeitstage mit über 10 Stunden, Ruhezeiten von deutlich unter 11 Stunden und all solche dinge als Druckmittel verwenden um die Höhe des "Stundenlohns" zu meinen Gunsten zu verhandeln? Sowohl bei Tagen die schon gearbeitet wurden, als auch bei denen die jetzt noch anfallen?

@masterspb

Vergiß die Ruhezeiten...das macht den Chef nur angepisst.Aber die Mehrarbeit,die darfste gerne in die Waagschale werfen...und das Du doch wie in Guter alter Tradition gerne mit einem kleinen Batzen) die Lehrjahre hinter Dir lassen willst.)