Kann man sich die "Überstunden" bei Gleitzeit bzw. flexibler Arbeitszeit auszahlen lassen?

4 Antworten

Das ist in Tarifverträgen festgelegt, und ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Wie mit Überstunden/Mehrarbeit verfahren wird, ist i.d.R. im Arbeitsvertrag, anwendbarem Tarifvertrag oder auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Der Gesetzgeber sieht Freizeitausgleich vor Abgeltung. Überstundenzuschläge gibt es ebenfalls nur, wenn diese im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung stehen.

Es gibt kein Gesetz, das Überstundenzuschläge vorschreibt. Selbst bei Nachtarbeit sieht der Gesetzgeber zuerst zusätzlichen Urlaub vor Zuschlägen.

Die Höhe der Zuschläge die Du "glaubst" gilt bestimmt nicht für Überstunden. Solche Zuschläge werden eventuell  bei Sonn- und Feiertagsarbeit vereinbart. Auch hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift.

Wie das in Deiner Firma läuft, solltest Du doch wissen. Wenn der AG die Überstunden nicht auszahlen sondern als Freizeit geben will, ist das im Sinne des Gesetzgebers. Auszahlen muss er nur, wenn es dazu eine Vereinbarung gibt.

Wenn es in einem Unternehmen Gleitzeit gibt, gibt es mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine Gleitzeitvereinbarung / Gleitzeitordnung o.ä.

Der Fragesteller täte gut daran, sich ausführlich durch das Personalbüro bzw. die Abrechnungsstelle seines Arbeitgebers informieren zu lassen.

das mit den 150% solltest Du vergessen (Ausser es ist irgendwo im Tarfivertrag vorgesehen) Zuschläge gibt es nur für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagen und auch das mit Auszahlen oder absetzen sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Und am besten man klärt das mit dem Chef persönlich

Auch für Mehrarbeit ;)

@utnelson

Unter Mehrarbeit versteht man die Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit nicht zu verwechseln mit "nur" Überstunden

Also ich habe Gleitzeit und entscheide Ende des Monats, ob ich sie ausbezahlt haben will oder einfach auf mein "Plusstundenkonto" gebe.