Überstundenbegründung: Geschäftsinteressd

3 Antworten

Grundsaetzlich duerfen Auszubildende keine Ueberstunden leisten. Die Teambesprechungen sind als Arbeitszeit zu bewerten und muessen entweder bezahlt werden oder es findet ein Freizeitausgleich statt. Die Besprechungen sind sicherlich nicht in ein paar Minuten beendet, sondern koennen unter Umstaenden auch mal Stunden daueren, weil man dann dskutiert usw. Wende dich an eine Gewerkschaft, die fuer euch zustaendig ist und bitte sie um Hilfe. Binde auch deine anderen Arbeitskolleginnen und Kollegen mit ein, dass sie dich unterstutzen. Alleine stehtst du auf verlorenem Posten.

Es ist nicht rechtmäßig unbezahlt länger arbeiten zu müssen. Es muss dann z. B. ein Freizeitausgleich stattfinden. Wenn es den nicht gibt, müssen die Stunden bezahlt werden. Die Frage ist natürlich, wie Du das durchsetzen kannst, ohne Deinen Job zu verlieren. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, helfen sie Dir, wenn es eine Chance für Dich gibt.

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Das Geschäftsinteresse sollte bei einem Arbeitgeber im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund beschäftigt und bezahlt er Arbeitnehmer. Also hat er alles zu bezahlen, was er im Geschäftsinteresse anweist. Wenn das nicht reicht, kann man noch auf § 612 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html verweisen. Zum Thema Überstunden für Auszubildende fehlen mir ein paar Informationen, insbesondere ob es einen Tarifvertrag gibt und ob du über 18 bist (Jugendarbeitsschutzgesetz). Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt dazu sonst nicht viel her.