Kann ich Wohngeld beantragen unter 18 Jahre?

4 Antworten

Um wohngeldberechtigt zu sein muss man Mieter oder Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum sein. Das bist du nicht. Darüber hinaus gehörst du als Kind zum wohngeldrechtlichen Haushalt deiner Mutter (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 WoGG). Insofern ist der Rat, den dir hier jemand gegeben hat, einen Untermietvertrag mit deiner Mutter abzuschließen, auch falsch. Zumal fingierte Untermietverhältnisse den Tatbestand einer missbräuchlichen Inanspruchnahme erfüllen und zu einer Ablehnung des Wohngeldantrages führen (§ 21 Nr. 3 WoGG i. V. m. Ziffer 21.33 WoGVwV).

Zu guter Letzt kommt dann noch hinzu, dass du Auszubildener mit einem dem Grunde nach bestehenden Anspruch auf BAB bist. Selbst wenn du Mieter oder Eigentümer von eigenem Wohnraum wärst, würde aus diesem Grunde der Wohngeldantrag abgelehnt. Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, ist nämlich das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Du bezahlst Deiner Mutter keine "Miete", sondern trägst entsprechend Deinem Einkommen zu den Lebenshaltungskosten bei.

Kurz und knapp NEIN!

Du arbeitest, verdienst bereits eigenes Geld und der Betrag, den Du Deiner Mutter gibst, ist eine ganz normal Beteiligung an den normalen Lebenshaltungskosten, die Du ja auch verursachst!

In welcher Höhe beläuft sich denn Deine Ausbildungsvergütung?

eldoron 
Fragesteller
 30.07.2016, 11:17

Ich bekomme auf die Hand 320€

auchmama  30.07.2016, 11:19
@eldoron

ok, dann bleibt Dir doch noch ein gutes Taschengeld, oder?

Hast du denn einen Mietvertrag mit deiner Mutter? Gegebenenfalls einen Untermietvertrag und deine Mutter eine Erlaubnis unterzuvermieten? Wenn du glaubhaft nachweisen kannst, dass du Mietkosten hast, kannst du auch Wohngeld beantragen. Ob du es bekommst, steht auf einem anderen Blatt.