Kann man mit 1450 netto Wohngeld oder ALG II beantragen?

3 Antworten

Ja, wenn man mehrere Kinder im Haushalt hat.

Wohngeld wird nach dem Bruttoeinkommen berechnet. Und 720 Euro liegen weit über dem zu berücksichtigenden Miethöchstbetrag.

Das Wohngeld berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen, ob dann am Ende ein Anspruch bestehen könnte kann man so nicht sagen, da käme es darauf an wie viele Personen zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehören !

Als Single hättest du zumindest beim Wohngeld wahrscheinlich nicht viele Chancen etwas zu bekommen und beim ALG - 2 dann nur für eine Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten, denn solange erkennt das Jobcenter normalerweise dann unangemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) an.

Würdest du also Single sein, 1450 € Nettoeinkommen haben, 720 € Warmmiete zahlen und keine weiteren erhöhten berufsbedingten Aufwendungen absetzen können, dann würde dein anrechenbares Nettoeinkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll bei 1150 € liegen.

Dein Bedarf würde dann zumindest vorübergehend bei min. 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt liegen + deine derzeit zu zahlenden 750 € für deine KDU, dein Bedarf würde also min.bei 1166 € liegen, es bliebe ein Anspruch von min. 16 € und ein Antrag auf die Befreiung für den Rundfunkbeitrag.

Kämen dann keine weiteren berufsbedingten Aufwendungen dazu, dann würde ich an deiner Stelle auf den Antrag verzichten.