Gibt es Wohngeld bei lebenslanges Wohnrecht?

1 Antwort

§ 3 Abs. 2 Wohngeldgesetz

Wohngeldberechtigte Person ist für den Lastenzuschuss jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat. Ihr gleichgestellt sind

  1. die erbbauberechtigte Person,
  2. die Person, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehat, und
  3. die Person, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs hat.

Die Antwort lautet also: Ja, es gibt Wohngeld als Lastenzuschuss.