Wohngeld obwohl Mitbewohner gut verdient?

8 Antworten

Wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, zählt sein Einkommen mit.

Wenn Ihr eine ganz "normale" Wohngemeinschaft seid, wie sie z.B. unter Studenten üblich ist, kannst Du für Deinen Anteil Wohngeld beantragen. Ich habe in einer Wohnung eine WG wohnen, bei denen einzelne schon mal einen Wohngeldantrag stellen und auch Wohngeld bekommen. Gut ist, wenn Ihr irgendwie schriftlich geregelt hat, wer was bezahlt, und wenn Ihr z.B. jeder ein eigenes Zimmer und ein Fach im Kühlschrank habt.

Macht ihr WG? dann muß man es auch so aufteilen.So das man es auch sieht.Also 2 getrennte Zimmer sogar im Kühlschrank.Dann ein Vertrag das ihr WG habt und was du zahlst. Amt kommt bestimmt auch gucken.Oft fragen die dann auch im Haus ob ihr nur Freunde seit oder Partner

Wenn es eine rein zweckdienliche Lebensgemeinschaft ist, wird das Einkommen Deines Mitbewohners nicht angerechnet. Solltet Ihr aber so "richtig" zusammenleben, als Paar eben,dann wird es angerechnet. Es sollten also zwei Schlafzimmer dasein, eigene Gebrauchsgegenstände, eigenes Kühlschrankabteil usw.

Wenn Ihr in einer Partnerschaft zusammen lebt,wird der Verdienst von beiden berechnet. Wenn Dein Freund nur mal zu Besuch kommt und nicht bei Dir gemeldet ist wird Dein Einkommen berechnet.

Seid Ihr ein Paar? Wenn ja, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Also wird das Gehalt deines Freundes voll angerechnet.