Bekomme ich Wohngeld trotz Teilzeit Job ?

4 Antworten

Du könntest vorrangig Wohngeld bei deiner Wohngeldbehörde beantragen,im Internet findest du kostenlose Rechner,da kannst du einen evtl.Anspruch berechnen lassen !

Eine Voraussetzung hättest du schon erfüllt,du bist Mieter von selber bewohntem Wohnraum,eine zweite wäre,du brauchst ein Mindesteinkommen von 80 % von dem,was dir im vollen ALG - 2 Bezug vom Jobcenter zustehen würde.

Das wären z.B. derzeit bei einem Single 404 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 405 €,dass würde dann min.dein Bedarf nach dem SGB - ll ergeben.

Dein Bedarf läge dann also min. bei ca. 810 € und min. 80 % würden dann ca. 648 € ergeben,somit hättest du dann auch schon die zweite Voraussetzung erfüllt und solltest gute Chancen haben etwas Wohngeld zu bekommen.

Beim Jobcenter hättest du zwar sicher mehr Anspruch,aber da unterliegst du dann auch Pflichten die du erfüllen musst,denn das Jobcenter wird dich dann regelmäßig Einladen und du musst nachweisen das du bemüht bist deine Bedürftigkeit zu verringern oder noch besser zu beenden,müsstest also sicher Eigenbemühungen vorweisen.

Dieses Problem hast du beim Wohngeld nicht.

Vom Jobcenter würdest du dann zumindest für ein paar Monate deine tatsächliche KDU - anerkannt bekommen,denn es müsste dann erst geprüft werden ob diese 405 € für eine Person in deiner Stadt angemessen sind,wäre das nicht der Fall würde dir das Jobcenter eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung zuschicken.

Dann würden deine tatsächlichen KDU - in der Regel für max. weitere 6 Monate anerkannt,danach würdest du nur noch die angemessenen KDU - bekommen,müsstest dann z.B. die Differenz selber zuzahlen und wenn du das nicht könntest müsstest du dir eine angemessene Unterkunft suchen.

Bei 800 € Netto solltest du ca.1000 € Brutto haben,da hättest du dann zunächst einen Grundfreibetrag nach § 11 b SGB - ll von 100 €,ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge würden dann addiert,theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen,dass ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet,hier also vorerst min. derzeit 809 €.

Du hättest also etwa 280 € an Freibeträgen und nach Abzug von deinen ca. 800 € Netto blieben noch etwa 520 € anrechenbares Einkommen,dir stünde dann vorerst min. eine so genannte Aufstockung von 289 € monatlich zu,aber wie gesagt,da hättest du Auflagen zu befolgen.

natürlich kannst du Wohngeld beantragen, beim Wohngeldamt in deinem Bezirk, fügst deinen Einkommensnachweis bei, deinen Mietsvertrag und die letzten drei Mietsquittungen (oder Überweisungsbelege) in Kopie bei. Fertig.

So wie es aussieht ,hättest Du Anspruch darauf, weil über 30 % die Mietkosten übersteigen .zum Verhältnis des Einkommens.