Wohngeld als Minderjähriger beantragen?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und ziehe am 1.10. nach München. Da die Miete sehr hoch ist wurde mir empfohlen Wohngeld zu beantragen. Und dazu habe ich jetzt eine Frage. Der Mietvertrag wurde von meinem Vater unterschrieben(er wohnt aber 150km weg in einer Mietwohnung). Ich zahle aber die Miete. Muss ich den Antrag jetzt für mich stellen oder muss mein Vater den für sich stellen?
Liebe Grüße
4 Antworten
Wohngeldberechtigte Person ist nur der Mieter von Wohnraum für die von ihm genutzte Wohnung. In deinem konkreten Fall bedeutet das,
- du kannst zwar einen Antrag stellen, bekommst aber eine Ablehnung, da du nicht Mieter von Wohnraum bist,
- dein Vater kann ebenfalls einen Antrag stellen und bekommt eine Ablehnung, weil er den Wohnraum nicht nutzt.
Aber mal unabhängig davon, auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, ist das Wohngeldgesetz ohnehin nicht anzuwenden. Also selbst wenn du Mieter der Wohnung wärst, würdest du kein Wohngeld erhalten.
.... nachdem Du ja offiziell keine Miete bezahlst, kannst Du auch keinen Zuschuß bekommen.
Zudem wird für diesen Zuschuß meist Einkommen benötigt. Ich kann aus der Frage nicht ersehen, ob da etwas kommt.
Wohngeld ist abhängig vom Einkommen und dazu gehört auch der Elternunterhalt ....
er ist schon Mieter .... der Vater unterschreibt den Vertrag da minderjährig
Was machst Du in München? Während einer Ausbildung wäre BAB möglich.
Das Einkommen ist irrelevant, wenn man nicht Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum ist. Denn nur dann ist man überhaupt wohngeldberechtigt.