Kann ich Wohngeld beantragen, ohne dass der Arbeitgeber etwas davon mitbekommt?

6 Antworten

Ich denke nicht daß der Arbeitgeber informiert wird. Was Du lediglich vorlegen musst ist eine Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber. Aber nachfragen hab ich noch nicht gehört.

stern311  26.11.2013, 14:05

für Erwerbsthätige liegt ein Vordruck bei, den der AG ausfüllen muß. Klar steht dort drauf, wofür und warum diese Vd.bescheinigung ist.

blankenberg  26.11.2013, 14:56
@stern311

Ist mir hier aus unserer Firma nicht bekannt.

Du brauchst eine Verdienstbescheinigung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese auszustellen.

ja kannst du. der hat damit nix zu tun nur der vermieter

Der AG hat doch damit nichts zu tun.

HajoNein 
Fragesteller
 22.07.2013, 11:57

Der Arbeitgeber muss im Normalfall eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Der normale Gehaltsbescheid reicht nicht aus.

KaeteK  22.07.2013, 11:59
@HajoNein

Und was soll jetzt daran schlimm sein?

anitari  22.07.2013, 12:03
@KaeteK

Frag ich mich auch.

HajoNein 
Fragesteller
 22.07.2013, 11:58

Der Arbeitgeber muss im Normalfall eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Der normale Gehaltsbescheid reicht nicht aus.

anitari  22.07.2013, 12:05
@HajoNein

Muß man denn angeben warum man eine Verdienstbescheinigung braucht? Wann ja, es gibt doch zig andere Gründe die nennen könnte.

stern311  26.11.2013, 14:03
@anitari

auf dem Vordruck steht doch drauf daß er von der Wohngeldstelle und zur Erlangung von Wohngeld ist.

Ich musste für die Unterlagen eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen.