habe ich Anspruch auf wohngeld im FSJ

3 Antworten

Ich hab das damals auch so gemacht. Wenn du eine Wohnung gefunden hast, musst du dich zuerst in der neuen Stadt ummelden. Dann musst du dir einen Wohngeldantrag besorgen, den bekommst du entweder im zuständigen Ordnungsamt der Stadt, oder du kannst ihn dir im Internet herunterladen. Außerdem solltest du deinen FSJ-Träger gleich um eine Bescheinigung deines monatlichen Einkommens bitten, die du dann mit dem Antrag beim Ordnungsamt abgibst. Ich weiß nicht mehr genau, was man sonst noch braucht, du solltest aber auf jeden Fall damit rechnen, dass der es eine ganze Weile dauert, bis du das Geld tatsächlich bekommst (bei mir waren es 2 oder 3 Monate). Aber dann bekommst du auf einen Schlag ab dem Monat der Beantragung eine Wohngeldnachzahlung. Hier kannst du schon einmal ein wenig kalkulieren, wieviel dir zustehen würde: http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Wohngeldrechner.php Viele Grüße und viel Glück!

Um Wohngeld zu bekommen, musst du Mieter von Wohnraum sein und nachweisen können wovon du lebst. Das so genannte Mindesteinkommen beträgt mindestens 80 % des Regelbedarfs (also etwa 300 EUR) zzgl. deiner Gesamtmiete.

gehst du zum amt, stellst den antrag und hoffst auf bewilligung. ganz easy.