Wohngeld und Co für kinderreiche Familie?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie alt sind die anderen Kinder ?

Vorrangig käme dann ggf. Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht.

WAYKOW 
Fragesteller
 27.12.2021, 00:40

1,5,12,14

WAYKOW 
Fragesteller
 27.12.2021, 00:51
@WAYKOW

Die Forderungen hier Frau soll arbeiten und Mann Kinder betreuen finde ich nicht angebracht.

Der Mann arbeitet immerhin vollzeit und die Frau würde auch nicht mehr verdeinen.

Theoretisch könnten beide arbeiten gehen und die kleinen in Grippe oder Hort.

Aber ich finde in einem solchen Fall mit 4 Kindern, ist es nur richtig, dass ein Elternteil die Kinderbetreuung übernimmt und die Mutter kommt zwar bei weitem nicht an meine Mutter heran (alleinerziehend, arbeitend 'Vollzeit und 3 Kinder) aber sie ist dennoch eine sehr gute Mutter.

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Meine Mutter hätte hingegen den Preis als Mutter des Jahres verdeint.

In 3 Billigjobs gearbeitet und dennoch waren die Geschenke an Weihnachten mehr als reichlich, immer die Miete bezahlt und nie Schulden gemacht und jedes JAhr Urlaub auch wenn das "nur" wandern im Schwarzwald war.

Nie irgendeine Hilfe beantragt.

Mit hatten nie Geld aber nie irgendwas vermisst.

Mein erster Computer kostete 4000DM gebraucht und weitere Computer hat sie auch finanziert. Meine ältere Schwester konnte studieren .... Heute lebt meine Mutter bei mir und iwird von mir gepflegt. Aber so etwas gibt es eben selten.

isomatte  27.12.2021, 01:42
@WAYKOW

Dann müsste die Betreuung der Kinder schon gesichert sein, dann könnte sie ggf.etwas zuverdienen.

Wenn die Mutter arbeiten gehen würde und der Vater die Betreuung übernehmen würde, käme man ggf.auf weniger Einkommen als derzeit.

Wie gesagt, mit dem Einkommen müsste man evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen, dafür gibt es kostenlose Rechner im Internet.

WAYKOW 
Fragesteller
 27.12.2021, 01:52
@isomatte

Wie sieht es mit Elterngeld,m Kinderbetreuung Zuschlag oder sonstigem aus?

isomatte  27.12.2021, 11:05
@WAYKOW

Elterngeld sollte sie doch schon bekommen haben bzw. noch bekommen, wenn sie nicht arbeiten geht, dann ist die Betreuung der Kinder doch gesichert und etwas anders als Wohngeld und Kinderzuschlag kann es als vorrangige Leistung nicht geben.

Nur wenn darauf kein oder nur wenig Anspruch bestehen würde und der Grundbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter nicht gedeckt wäre, käme dann diese Leistung vom Jobcenter in Betracht, dann besteht dann aber kein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag.

isomatte  27.12.2021, 22:57

Danke dir für deinen Stern !

Bei den Angaben vermute ich mal, dass auch aufstockendes Hartz 4 in Betracht käme, bzw. dann etwas mehr Geld zur Verfügung sein könnte als nur mit Wohngeld. Dann wird allerdings auch das Kindergeld voll angerechnet. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht darüber hinaus für die Kinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflege.

Also wenn Papa zuhause ist kann er doch die Kinder betreuen.

Wohngeld gibts wegen dem Baby.

Kinderbetreuung wofür? Zum arbeiten gehen?

Wie viel Einkommen haben sie denn momentan insgesamt?

" und hat nach Umschulung nur noch eine Aushilfstätigkeit auf Mindestlohn." --> da das eher keine 40 Stunden sein werden, wird vermutlich darauf gepocht werden dass die Mutter sich eine Arbeit sucht und sie die Betreuung dann abwechselnd übernehmen.

Wohngeld stünde natürlich im Raum, für die Kinderbetreuung gibt es da nichts. ALG2 Ansprüche müsste man halt noch prüfen lassen. Erhält der Vater eine BU Rente?

WAYKOW 
Fragesteller
 23.12.2021, 12:14

1350

WAYKOW 
Fragesteller
 23.12.2021, 12:15
@WAYKOW

Mutter ist ungelernt und wird kaum mehr verdienen

Miethai576  23.12.2021, 12:15
@WAYKOW

Du lügst!

Das bekommt ne alleinerziehende Mama + 1 Kind an Hartz 4

WAYKOW 
Fragesteller
 23.12.2021, 12:16
@Miethai576

das ist nur das Einkommen, dazu kommt natürlich noch Kindergeld