Wohngeld beantragen U25?

5 Antworten

Für das Wohngeld müsst Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein, dazu käme dann noch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen, dass sollte derzeit bei min. 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch deiner Warmmiete liegen.

Unter Umständen könnten dann auch schon 80 % vom genannten Bedarf ausreichen.

Mit dem Kindergeld von 219 Euro kommst Du ja gerade auf max.um die 669 Euro im Monat und nach Abzug der 449 Euro blieben nur noch max.um die 220 Euro für deine Warmmiete.

Bekommst Du Bafög - oder BAB - oder hast dem Grunde nach Anspruch darauf, bist Du im Normalfall vom Wohngeld ausgeschlossen.

Außerdem musst Du dann in der Erstausstattung oder Studium ohne Anspruch auf Bafög - oder BAB - evtl. Unterhaltsansprüche bei deinen Eltern selber geltend machen, vorausgesetzt sie sind auch leistungsfähig.

Derzeit würde dein Unterhaltsanspruch bei 860 Euro liegen, wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst.

Kindergeld und z.B. eine Nettovergütung würden bis auf 100 Euro Freibetrag angerechnet, auch Bafög - oder BAB - würden voll angerechnet.

Wenn du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch Bafög hast bis du als Student vom Wohngeld ausgeschlossen. Sollte dein Studium nicht förderungsfähig sein müsst du Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen vorweisen. Du müsstest auch dafür Sorge tragen, dass deine Eltern dir Unterhalt zahlen, da das vorrangig zu etwaigen Ansprüchen dem Staat gegenüber ist.

Lola140 
Fragesteller
 23.05.2022, 20:10

Leider ist mein Studium nicht förderungsfähig. Ich arbeite auf 450€-Basis und bekomme Kindergeld

TinaPauli  23.05.2022, 20:12
@Lola140

Das wird nicht ausreichen um Wohngeld zu erhalten und du musst Unterhalt von deinen Eltern geltend machen,. Du benötigst mind. 449,- Euro Lebensunterhalt plus deiner Miete

Lola140 
Fragesteller
 23.05.2022, 20:13
@TinaPauli

Ah oke gut zu wissen. Sowas steht leider nirgendwo

TinaPauli  23.05.2022, 20:14
@Lola140

Doch das steht im Internet, man muss nur suchen und im Wohngeldgesetz bzw. und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften

Warum solltest du denn Anspruch auf Wohngeld haben?

Nur weil es mit deiner Mutter nicht klappt, zahlt noch lange nicht der Staat. Du kannst selbst arbeiten gehen bzw. wenn in der Erstausbildung ist deine Mutter unterhaltspflichtig.

Lola140 
Fragesteller
 23.05.2022, 20:02

Ich gehe arbeiten und studiere nebenbei

Jurafuchs  23.05.2022, 20:03
@Lola140

Dann kannst du dir dein Leben doch selbst finanzieren?

Lola140 
Fragesteller
 23.05.2022, 20:04
@Jurafuchs

Während ich studiere habe ich logischerweise keine Zeit für einen 40h-Job

Jurafuchs  23.05.2022, 20:04
@Lola140

Auch während des Studiums ist deine Mutter unterhaltspflichtig.

florestino  23.05.2022, 20:03

Nur der Vollständigkeit halber: die Eltern sind zwar während der Ausbildung noch unterhaltspflichtig, müssen aber keine eigene Wohnung finanzieren.

TinaPauli  23.05.2022, 20:13

Du solltest dich wirklich mal mit dem Wohngeldgesetz beschäftigen bevor du solche Antworten postest

Jurafuchs  23.05.2022, 20:14
@TinaPauli

Witzig, du sagst mir indirekt meine Antwort sei falsch, antwortest aber inhaltlich exakt das selbe...

TinaPauli  23.05.2022, 20:35
@Jurafuchs

Das tue ich nicht, die Ausschlussgründe bei Studenten und Azubis sind , dass diese einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben oder das erforderliche Mindesteinkommen nicht erreichen. Das nicht geltend machen von Unterhalt kann auch ein Ausschlussgrund sein muss aber nicht, wenn die Eltern z. B. nicht leistungsfähig sind. Nur weil sie unter 25 sind oder nicht mehr zuhause wohnen wollen ist kein Ausschlussgrund

Jurafuchs  23.05.2022, 20:43
@TinaPauli

Ich glaube, wenn die Mutter ein eigenes Haus hat, ist von der Leistungsfähigkeit auszugehen - und das von einer Mitarbeiterin der Verwaltung zu hören, ohje.

TinaPauli  23.05.2022, 20:58
@Jurafuchs

Du verstehst noch nicht mal was ich schreibe, traurig, keine Ahnung aber auch noch frech werden. Befasse dich mal mit Wohngeldgesetz und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften und wenn du das verstanden hast, dann könne wir gerne weiter diskutieren

Jurafuchs  23.05.2022, 20:59
@TinaPauli

Danke, mein Studium reicht mir.

Wohngeld vielleicht, aber kein Hartz4. Dafür sind deine Eltern zuständig.

Das ist abhängig von deinem EInkommen. Gib deine Daten in einen Wohngeldrechner ein

Lola140 
Fragesteller
 23.05.2022, 20:03

Habe ich. Da steht ich habe Anspruch.