Wohngeld beantragen und Lebensversicherung auszahlen lassen?

3 Antworten

Das sind zwei verschiedene Dinge, Einkommen und Vermögen.

Die Erträge (Zinsen, Bonuszahlungen, Überschussbeteiligung) die du aus der LV erzielt hast, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden als Einkommen angerechnet.

Vermögen an sich spielt bei der Berechnung des Wohngeldes keine Rolle. Jedoch führt bei Alleinstehenden Vermögen von über 60.000 EUR dazu, dass ein Wohngeldantrag (ohne Berechnung) wegen missbräuchlicher Inanspruchnahme abgelehnt wird (§ 21 Nr. 3 WoGG). Für jede weiteres Haushaltsmitglied erhöht sich dieser Betrag um 30.000 EUR.

Bewertet wird Vermögen in Geld (z. B. Bankkonto, Sparbuch, unter der Matratze... ) und Geldeswert (z. B. Immobilien, teure Gemälde, Autos...). Dabei ist es unerheblich, ob du darauf zugreifen kannst oder nicht.

Bei der Beantragung von Wohngeld mußt du die Lebensversicherung angeben.

Das weiss ich, aber macht es einen Unterschied ob mein Vermögen in der Lebensversicherung steckt oder ich es auf einem Bankkonto habe, wegen der Höhe des Wohngeldes?

@Mira42

Das weiß ich leider nicht.

Siehe die Antwort von @ Treudoofe Tomate,da gibt es nichts hinzu zu fügen !