Wohngeld ohne Mietvertrag. Geht sowas?

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Du hast einen Mietvertrag und zwar einen mündlichen. Bei der Miete, die Du hast, kriegst Du wahrscheinlich keine Knete, aber Du solltest es auf jeden Fall mal probieren. Bei Barzahlung der Miete solltest Du Dir eine Quittung geben lassen, ein Mietheft führen oder sowas. Sonst hast Du keinen Nachweis, daß Du etwas bezahlst und das mußt Du dann erst mal dem Amt erklären. Wahrscheinlich steckt Dein Vermieter das Geld schwarz ein und will kein Problem mit dem Finanzamt haben. Aber da steht Interesse gegen Interesse. Im Notfall kannst Du vielleicht Pokern: Du meldest ihn beim Finanzamt oder er gibt Dir eine Quittung. Oder: Du meldest ihn, oder er geht um den Wohngeldbetrag mit der Miete runter. Das mußt Du Dir überlegen, ob das Verhältnis zu ihm das aushält. Gruß und viel Glück. q.

Naturmediziner  17.01.2010, 18:33

Das kommt nicht nur auf die Miete selbst an, sondern auch wie viel Geld er verdient! Wenn er mehr als 800 Euro netto verdient, wird er sicher nichts oder kaum Mietgeld bekommen. Aber wenn er nur 500 Euro Einkommen hat, dann schaut das schon ganz anders aus!

tobi1991 
Fragesteller
 24.01.2010, 14:08

vielen dank für deine hilfreiche antwort!! :D

Du musst die Vermieter(in) fragen, ob Du einen schriftlichen Bescheid bekommst, weil Du Wohngeld beantragen möchtest. So viel ich weiß bekommt man das aber nicht in Verbindung mit ALG-1. Wenn dann ALG-2. Schau mal unter www.geld-sparen.de, dort gibt es einen Mietrechner. Da kannst Du Dir genau ausrechnen lassen wie viel Geld Du bekommen würdest.

tobi1991 
Fragesteller
 24.01.2010, 14:07

hey, vielen dank, ein echt guter tip!

Eventuell reicht es wenn du eine Mietbescheinigung von deinem Vermieter ausfüllen lässt und beim Amt einreichst.. Bei mir wollten die damals gar keinen Mietvertrag sehen sondern nur die ausgefüllte Mietbescheinigung zurück haben..

Beim Wohgeldantrag liegt eine Bescheinigung bei, die dein Vermieter ausfüllen (Wohnungsgröße und alle Kosten eintragen) und unterschreiben muss. Eine Kopie des Mietvertrages ist nicht erforderlich.

tobi1991 
Fragesteller
 17.01.2010, 18:30

hey danke, hört sich gut an! :)

bienemaja79  17.01.2010, 18:30

So kenne ich das auch!!

Die Wohngeldstelle wird die Kopie eines schriftlichen Mietvertrags verlangen, weil die zu den Akten kommt.

Ein mündlicher Mietvertrag wird wohl nicht akzeptiert werden.