wohngeld und grundsicherung

6 Antworten

Wohngel d ist der Grundsicherung gegenüber vorrangig. Hier wird mit spitzem Bleistift gerechnet, weil dann unterschiedliche Kostenträger zuständig sind. Aber es ist richtig, dass die eine Leistung die andere ausschließt.

Die Berechnung der GEZ-Gebühren soll ja umgestellt werden, ob sich dann für diese Grenzfälle eine Änderung ergibt, bliebe abzuwarten.

Grundsicherung bekommt man nur, wenn anderes Einkommen nicht mehr erzielt werden kann. Das Wohngeld ist vorrangig, also kann dein Vater sich das nicht aussuchen.

Sind andere Möglichkeiten zur Befreiung schon ausgeschöpft? http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

Da solltet ihr euch mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen. Wie z.B. die Rentenkasse oder die Sozialkasse. Die können euch da helfen.

nicki182 
Fragesteller
 25.01.2012, 15:18

okay danke schön

bitte an die rentenkasse wenden, die helfen bestimmt weiter. es gibt einige rentner die von der gez befreit sind.

nicki182 
Fragesteller
 25.01.2012, 15:19

okay das werden wir machen, danke

Man kann auch seine Geräte bei der GEZ abmelden...In die Wohnung zur Kontrolle muß man die nicht lassen...

engelofluegel  25.01.2012, 15:02

ja klar und zahlt dann von erwerbsunfähigkeitsrente und wohngeld locker 3000€ bußgeld, wenn man auffliegt.