Hat ein Rentner trotz Sparguthaben einen Anspruch auf Wohngeld bzw. Heizkostenzuschuss?
Ist es möglich und unter welchen Voraussetzungen kann ein Rentner ( getrennt lebend ) Wohngeld bzw. Heizkostenzuschüsse beantragen? Die Rente liegt bei ca. 300,00 €, die Miete ca. 500,00 €. Ein Sparguthaben ist vorhanden, jedoch dieses sollte für den Lebensunterhalt verfügbar bleiben. Es gibt keine zusätzlichen Einkünfte.
Vielen Dank .
5 Antworten
Einen Heizkostenzuschuss gibt es nicht, jedenfalls nicht in Deutschland.
Die Vermögensgrenze für Alleinlebende liegt beim Wohngeld bei 60 TEUR. Wenn das Sparguthaben des Rentners darüber liegt, wäre eine Wohngeldgewährung missbräuchlich, d. h. sein Antrag würde abgelehnt.
ABER Wohngeld bekommt besagter Rentner nur, wenn er nachweisen kann, wovon er lebt. Verfügt er, wie der Rentner in deinem Beispiel, nicht über das nötige Mindesteinkommen, verbraucht für den Lebensunterhalt aber sein Sparguthaben, ist Wohngeld möglich. Allerdings sind sowohl das Guthaben nachzuweisen als auch der Verbrauch.
Ich gehe mal davon aus, dass ein entsprechender Grundsicherungsantrag bereits ablehnend beschieden wurde (wegen Vermögen oder wegen unangemessener Unterkunftskosten).
Wenn dann würde es nur Wohngeld geben und das würde die Miete nur zu einem geringen Teil abdecken,in der Regel bräuchte er ein Mindesteinkommen,um überhaupt Wohngeld bekommen zu können !
Hat er ein höheres Vermögen,bei Singles sind das 60 000 €,dann könnte auch Wohngeld ohne das Mindesteinkommen möglich sein,dann müssen aber sicher Nachweise erbracht werden,wie viel im Monat vom Vermögen verbraucht wird.
Durch das Vermögen wird er sicher keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt haben,denn da dürfte er max.für sich 2600 € an so genannten Schonvermögen haben.
Außerdem würde dann geprüft ob die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) für 1 Person überhaupt angemessen ist und ob nicht eine Unterhaltspflicht vom getrennt lebenden Partner oder Kindern besteht.
300 Euro Rente und 500 Euro Miete???
Da muss er wohl Grundsicherung beantragen und sein Sparguthaben ist bis zu einer bestimmten Höhe mit einzurechnen. Wohngeld nützt hier nichts mehr.
Nicht wirklich, weil Wohngeld nur ein mehr oder weniger kleiner Zuschuss zum Wohnen ist und niemals ausreicht, um nur ansatzweise die Miete zu bezahlen.
Nein, in diesem Fall nützt das Wohngeld nichts.
Wohnung und Heizung sind "Lebensunterhalt"!
was heißt das?
deine Angaben sind unvollständig
wie unvollständig
wieviel hat er auf dem Bankkonto ... ist das nicht wesentlich für eine Aussage
1.000 Euro oder 100.000 Euro
lebt getrennt, kann man denjenigen heranziehen zwecks Unterhalt
natürlich würde Wohngeld helfen