Kann ich jemanden verklagen wenn er meinen HIV Status weitersagt?

6 Antworten

Da es stimmt, kannst Du ihn wohl nicht verklagen.

Eine Klage würde auch Deine Stellung in ihrer Familie nicht verbessern!

Ich würde an Deiner Stelle sogar die Flucht nach vorne antreten und das Gespräch mit der Familie Deiner Freundin suchen!

Erkläre Ihnen, dass Du verstehst, dass sie sich Sorgen machen. Ängste kommen aber oft von schlechter Information, und sicher sind sie über HIV nicht so gut informiert wie Du.

Vor 30 Jahren war HIV noch quasi ein Todesurteil; heute hat man unter Therapie eine normale Lebenserwartung.

Erkläre ihnen, dass sich eine Ansteckung verhindern lässt. Durch Gespräche lassen sich viele Probleme aus der Welt schaffen!

ZuumZuum  14.03.2018, 21:16

Da es stimmt, kannst Du ihn wohl nicht verklagen.

Selbstverständlich kann der FS das. Und sogar strafrechtlich ist das verfolgbar, als "Üble Nachrede" § 186 StGB.

augsburgchris  19.03.2018, 12:11
@ZuumZuum § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sie ist aber wahr. Also ist eine Anzeige wegen übler Nachrede nicht möglich.

LeMark  14.03.2018, 21:17

Eine wahnsinnig teure lebenslange Therapie, die die meisten Fälle zu einer lebenslangen schweren Belastung für die Gesellschaft macht.....

Er ist kein Arzt und somit an keine Schweigepflicht Ausserdem ist es eine Tatsache und somit keine Rufschädigung.

ZuumZuum  14.03.2018, 21:18

Schon mal was von "Übler Nachrede" § 186 StGB gehört?

augsburgchris  19.03.2018, 12:11
@ZuumZuum

Was soll die Bringen? Die Behauptung ist ja wahr.

Personen die keine Schweigepflicht haben kannst du auch nicht dazu belangen.

ZuumZuum  14.03.2018, 21:17

Doch kann er, zivilrechtlich sowohl auch strafrechtlich (§186 StGB)

MAB82  14.03.2018, 21:20
@ZuumZuum

Hast du das selbst gelesen?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
augsburgchris  19.03.2018, 12:12
@ZuumZuum

weder noch...

Ist eine Tatsachenbehauptung, also nein.

Nein, du kannst nichts machen, wie er auch schreibt, die Wahrheit darf man schon sagen.