Welche Strafe bei Rufmord?
Hallo zusammen,
jemand der mich nicht mag, hat auf seine privaten Facebookseite ein Video von sich gepostet, der mich persönlich angreift mit den Wörtern Heuchler, Lügner, Ratte und Teufel. Gleichzeitig greift er mein Unternehmen an in dem er sagt, "hey Hamburg, passt auf diesen Mann auf, er klaut euch alles". (Klauen in dem Sinne: ich betreibe ein Online Plattform und er meint ich hätte dieses Internetprojekt von ihm kopiert bzw. geklaut.) Er führt noch weitere solch ähnliche Gespräche im Video. Das Video dauert 4 Minuten. Als Überschrift hat er die Name meines Unternehmens etiketiert, so dass jeder dann auf meine Facebookseite wechseln kann. Es geht hier um mein Unternehmen, mein Existens und Investitionen. Nach so einem Video werden meine Kunden teilweise beeinflusst und die überlegen sich zweimal bevor sie mit uns kooperieren. Auch sehr viele Likezahlen unserer Fscebookseite sind zurückgegangen. Hier kann ich einiges aufzählen...
Das Video habe ich natürlich aufgezeichnet und ging zu Anwalt und Polizei. Mein Anwalt meinte, wir würden durch Zivilklage stellen. Eine Unterlassungserklärung schicken und natürlich Entschädigungskosten. Das ist die aktuelle Situation.
Was denkt Ihr, wie stehen meine Chancen? Was passiert in der Regel in solchen Fällen? Wieviel Strafe wird in solchen Fällen als Entschädigung bestimmt?
Derjenige der das getan hat, wohnt in meiner Nähe. Sein Anschrift und Telefon hat Anwalt und Polizei bereits.
Danke im voraus.
9 Antworten
Du hast doch bereits bei der Polizei Anzeige erstattet und einen Anwalt hast du auch.
Mein Anwalt meinte, wir würden durch Zivilklage stellen. Eine Unterlassungserklärung schicken und natürlich Entschädigungskosten. Das ist die aktuelle Situation.
Dann wende dich bitte an deinen Antwalt, der sollte sich bestens auskennen, was am Ende der Gechichte herauskommt.
Wie immer, im Internet sind nicht nur die Guten unterwegs.
Verleumdung oder üble Nachrede kommen hier wohl infrage. Strafanzeige ist allerdings Voraussetzung. Dass insoweit Dein Anwalt tätig wurde, davon schreibst Du nichts.
Zivilrechtlich beabsichtigt Dein Anwalt auf Unterlassung klagen und auch einen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend machen. Dieser kann auch hinsichtlich der Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werden.
- Das ganze Abspeichern und Screenshots machen.
- An Facebook melden damit das Video entfernt wird.
- Eine Anzeige bei der Polizei machen.
Für die restlichen Fragen ist dein Anwalt zuständig.
Das einzig Richtige. Hör auf ihn!
Strafrechtlich ist das PillePalle, aber mit den zivilrechtlichen Maßnahmen deines Anwaltes sollte das schnell geklärt sein.
seine strafe ist nicht deine entschädigung, das sind 2 paar schuhe
deine schadensersatzforderungen musst du beziffern, das macht der richter nicht für dich, der richter entscheidet nur, ob es angemessen ist