Ist es wirklich Rufmord wenn ich die Wahrheit sage?

6 Antworten

Natürlich kann er dich anzeigen, wegen was auch immer er will. Entscheidend ist, ob er in der Lage ist, dieses auch zweifelsfrei zu beweisen. Und als erstes muss er erstmal ein Gericht davon überzeugen, das der Tatbestand überhaupt eine strafbare Handlung darstellt, die gravierend genug ist, das überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird. Und selbst wenn es soweit kommen würde liegt es ebenfalls bei ihm als Kläger, zu beweisen, das die Aussage die du getätigt hast unwahr ist, und dazu gedient hat ihm zu schaden. Also alles in allem kannst du der Angelegenheit ziemlich entspannt entgegensehen. Da wird nicht wirklich viel bei rumkommen.

In Deutschland gilt In dubio pro reo, das heißt, wenn du etwas über jemanden verbreitest, das aber nicht beweisen kannst, dann können die Menschen nicht unterscheiden, ob du lügst oder die Wahrheit sagst und dementsprechend geht das in Richtung üble Nachrede. Aus diesem Grund, wenn dir jemand etwas antut, dann sprich mit Personen, die dir weiterhelfen können, wie Beratungsstellen oder einen Anwalt, bevor du rumerzählst, was passiert ist.

Ja! Das kann als üble Nachrede ausgelegt werden. Eine nicht nachprüfbare Behauptung von dir kann falsch sein. Sonst könnte ja jeder über einen anderen irgendwelche unhaltbaren Gerüchte in die Welt setzen, um der Person (aus Rache?) zu schaden.

Erst, wenn der Täter von einem Gericht rechtskräftig verurteilt ist, darfst du ihn öffentlich als Täter bezeichnen und über die Straftat sprechen. Dabei solltest du aber nichts hinzufügen, sondern bei den gerichtlich festgestellten Tatsachen bleiben!

Rufmord gibt es nicht. Meinst du vielleicht "üble Nachrede"?

Ja genau, das ist halt was er gesagt hat...