Kann ich jemanden noch nach 3 Jahren anzeigen?
Hallo,
ich habe mich gefragt ob ich auch nach 3 Jahren noch jemanden anzeigen kann? Der damalige Freund meiner Mutter (waren 10 Jahre zusammen) hat mich damals geschlagen und psychisch sehr fertig gemacht, in der Zeit, in der die beiden zusammen waren. Meine Mutter war oft arbeiten und wenn sie zu Hause war, dann war auch sie sehr hilflos. Ich habe noch jetzt darunter zu leiden, (Panikattacken, Depression, Ängste) weil er öfters bei meinen Nachbarn ist oder ich ihn in der Stadt sehe. Ich habe mich früher nicht getraut weil ich noch ein Kind/Jugendliche war, aber ich finde er sollte mit sowas nicht einfach davon kommen. Kann ich irgendetwas tun?
Danke schonmal im Voraus :)
3 Antworten
Da Du zum Zeitpunkt der Misshandlungen noch minderjährig warst, beginnt die Verjährungsfrist (hier 3-5 Jahre) erst zu laufen, sobald Du 28 bist:
„Grundsätzlich richtet sich die Verjährungsfrist nach der Strafdrohung. So verjähren leichte Körperverletzungen nach drei Jahren, eine schwere Körperverletzung oder ein sexueller Missbrauch von Unmündigen nach fünf Jahren, eine Vergewaltigung nach zehn Jahren. [...]
Bei Gewalt-, Freiheits- und Sexualdelikten gegen Minderjährige – wenn also jemand bis zum 18. Lebensjahr Opfer einer solchen Tat geworden ist – beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers zu laufen.“
[Quelle: https://www.gewaltinfo.at/recht/delikte/rechtlicher_rahmen.php]
VG :)
Das ist vermutlich schon verjährt
Zum einen wäre die Verjährungsfrist bei körperlichem Missbrauch 3-5 Jahre, zum anderen beginnt die Frist bei minderjährigen Opfern erst zu laufen, sobald diese 28 geworden sind!
Was willst Du noch nach 3 Jahren erreichen?
Da mangelt es an der Beweiskraft. Du könntest ja viel behaupten.
Dann mach doch wenn Du Langeweile hast. Es wird Dich hier bestimmt niemand davon abhalten.
Du bist aber ziemlich herablassend.
Bei solchen Fragen immer.
Und was ist mit Zeugen die das bestätigen können? Meine Mutter war ja teilweise anwesend.