Kann man jemanden wegen drohung anzeigen?

10 Antworten

Oh, ich würde an deiner Stelle erstmal zu einer Lehrerin gehen und mit ihr darüber sprechen. Nimm am Besten auch deinen Freund mit, der auch schon geschlagen wurde. Wenn bis dahin noch immer nichts unternommen wurde und er dir weiter droht kannst du zur Polizei gehen und ihn anzeigen. Versuch am Besten das Gespräch bzw. die Drohung von ihm aufzunehmen.

Ja natürlich kannst du ihn anzeigen wegen des Straftatbestandes "Drohung" anzeigen, aber ich würde ehlich gesagt erstmal zu den Lehrern gehen, bevor du anzeige stellst, außerdem brauchst du deine Eltern fürne anzeige!

Ja hab morgen vor zum lehrer zu gehen aber ich hab halt angst das er mich frühs der fahrradhalle abfängt ..:/

und mit 15 kann man doch jemand anzeigen oder?

Ja natürlich kannst du ihn anzeigen wegen des Straftatbestandes "Drohung" anzeigen

Und dieser Straftatbestand steht nochmal in welchem Gesetz?!

@crocky

Für den Tatbestand der Bedrohung muss aber mit einem Verbrechen gedroht werden. Schläge sind aber zunächst kein Verbrechen, Körperverletzung ist ein Vergehen.

@PepsiMaster

Da hast du es dann doch, wenn er mit Schlägen droht, droht er mit Körperverletzung, also Bedrohung StGB §214

@crocky

@crocky

Nein! Du hast meinen Kommentar nicht richtig gelesen.

Es wird zwar mit Schlägen = Körperverletzung gedroht, aber Körperverletzung ist kein Verbrechen, sondern ein Vergehen (vgl. §12, §223 StGB) und somit liegt keine Bedrohung im Sinne des §241 StGB vor.

@PepsiMaster

Doch natürlich, denn Körperverletzung ist ein Straftatbestand, der, wenn mit ihm Gedroht wird, als Bedrohung geahndet werden kann.

@crocky

@crocky

Nein, immernoch nicht! Bitte lies meine Kommentare und die dazugehörigen Paragraphen im StGB.

Körperverletzung ist ein Straftatbestand .. ja .. aber kein Verbrechen, sondern ein Vergehen (siehe §12 StGB). Das macht einen sehr großen Unterschied, denn gem. §241 StGB muss für den Tatbestand der Bedrohung mit einem Verbrechen gedroht werden! Wird nur mit einem Vergehen gedroht, ist es keine Bedrohung im Sinne des §241 StGB.

Wegen Drohung kann man leider niemanden Anzeigen. Es gibt den Straftatbestand der Bedrohung, allerdings ist hier nicht das gemeint, was man allgemein darunter versteht. Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn man mit einem Verbrechen droht, also Mord, Totschlag, Vergewaltigung und ähnlichem.

Wenn er dir droht, dich zu schlagen, kannst du selbstverständlich zur Polizei gehen. Es wird jedoch höchstens eine Nötigung hierbei herauskommen.

Besser ist es in diesem Fall zu einer Lehrkraft zu gehen und vor Allem es deinen Eltern zu erzählen.

Sollte es dennoch zur Konfrontation kommen, hast du sogar das Recht, als erstes Hinzuschlagen, nennt sich Notwehr. Sollte aber ein guter Schlag sein, denn er wird zurückhauen. ;)

klar. anzeige! solche verdienen es!

Wegen so was wird dich jeder Polizist auslachen aber du kannst ihm sagen das wen er dich nicht in Ruhe lässt das du ihn Dan zur Rechenschaft ziehen wirst in deinem Fall Strafanzeige.