Kann man jemanden Anzeigen wenn die Tat 5 Jahre alt ist und keine Beweise gibt?


09.02.2021, 23:17

Die Lösung: Prellung=800€ alles was er meinem Bruder/Mutter/Mich angetan hat würde ungefähr 18.400€ sein . Schmerz Faktor und Schäden spielen eine Rolle. Daswegen kann man es. Nicht genau sagen. Wenn die Tat vor 3 Jahre war ist die ungültig. Und selbst wenn ich es geschafft habe müsste er nicht den vollen Betrag zahlen weil er Rentner ist . Er würde dann eine andere Starfe bekommen (Keine Geldstrafe)


09.02.2021, 23:30

Er könnte einen Eintrag ins stfafzeugnis bekommen . Würde das Opfer nicht helfen. Aber die Polizei hätte was davon. In meinem geht das nicht weil er hat schon sehr viele Einträge. Körperverletzung steht schon drinn . Er hat so viele Einträge. Sogar für 2 mal Mordversuch da frage ich mich wie er das Erziehungsrecht hat.

8 Antworten

Du solltest Strafanzeige erstatten. Du bist ja scheinbar noch minderjährig. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass die Vollstreckungsverjährung ohnehin gem. § 78b StGB ruht. Letztlich musst du das auch nicht prüfen, sondern die Strafverfolgungsbehörde. Wende dich einfach an deinen Ansprechpartner beim Jugendamt (soweit jemand vorhanden), die Polizei oder die Staatsanwaltschaft und schildere dort dein Anliegen.

Ja. Das kannst Du. Du und Dein Bruder sind natürlich Zeugen. Aber ob das wirklich hilft?

Ich an Deiner Stelle würde das machen. Egal ob er dann verurteilt wird oder nicht.
Man hat dann zumindest alles probiert.

Ich ärgere mich bis heute, dass ich das gegen meine übergriffige Erzeugerin nicht getan habe.

Und verjährt ist da nichts.

Eine Anzeige würde ich mit Deiner/m neuen Betreuer/in auf jeden Fall. Denn Du kommst ja nicht ohne Grund in ein Heim, also weg von dem Vater. Selbst wenn Dir das erfahrene Leid nicht genommen wird, so ist der Eintrag in der Polizeiakte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da dein Motiv Rache ist, wird das bei der Staatsanwaltschaft aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr verfolgt. Ferner steht Aussage gegen Aussage, da man davon ausgehen wird, dass dein Bruder und du dich gegen den Vater verschworen habt.

AST0LF0 
Fragesteller
 10.02.2021, 11:55

Das scheint wahrscheinlich so. Es kann nicht weiter so gehen . Das ich andauernd verprügelt werde. Vielleicht ist es nicht richtig mit meinem Vater vorm Gericht gehen würde (Funktioniert nicht) . Könnte sein das es meine schuld ist es so weit gekommen ist. Ich hätte früher vorm gericht gehen sollen . Wo seine Krankheiten und Medikamente nicht so stark waren . Da hätte er Hilfe bekommen. Und könnte es besser verarbeiten . Ich habe Angst das wenn ich ihn verlasse er selbst mord begeht . Ich kam dazu . Meine Mutter hielt es nicht aus mit 2 Kinder. Er hat seine Frau verloren. Dan hatte seine Familie verlassen .er wollte bleiben um seine Kinder zu erziehen. Dann bekam er starke Medikamente und wurde agressiv. Die Schläge wurden immer mehr . Mein bruder kam nicht klar und nahm dann auch Drogen. Und verlässt mich und mein Vater . Was ihn noch aggressiver machte . Das alles hatten seine Krankheiten nicht ausgehalten. Er bekam starke Nebenwirkungen. Und gibt mir die Schuld dafür . Er hat recht meine Existenz ist für all das schuldig . In der Frage hört sich es an als ob mein Vater schlecht wäre . Aber eigentlich bin ich es . Ich will keine Drogen nehmen . Habe dafür Krankheiten wie SvV und Essstörungen bekommen. Ich schätze das habe ich verdient.

Still  10.02.2021, 12:33
@AST0LF0

Dann ist eine Strafanzeige defektiv kein Lösungsansatz!

Nico1819  10.02.2021, 22:46
@AST0LF0

Es ist sicherlich nicht deine Schuld! Dein Vater hat seine Sorgfaltspflicht gröblichst verletzt. Das deutsche Rechtssystem sieht ein absolutes Züchtigungsverbot vor. Erstatte Strafanzeige und wende dich an die Behörden bzw. das Familiengericht!

Nico1819  10.02.2021, 22:51

Rache ist bei Opfern von Straftaten ein völlig legitimes Motiv. Die Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Aussagen ist die ureigenste Aufgabe des Richters, Verurteilungen kommen nicht selten aufgrund einer "Aussage- gegen- Aussage- Situation" zustande. Die Staatsanwaltschaft wird an den Misshandlungen sicher großes Interesse haben, schließlich ist es ihre Aufgabe Straftaten zu verfolgen.

Still  11.02.2021, 07:39
@Nico1819

Grundsätzlich: ja, aber in diesem Fall liegen wohl einfache Körperverletzungen vor.

Nebenbei: ich komme etwas mit deinen Kommentaren durcheinander. Das klingt gar nicht mehr nach Fragesteller.

Nico1819  11.02.2021, 07:53
@Still

Die Wertung sollte man dann wohl doch lieber den vorgesehenen Organen überlassen. Über die Intensität der Angriffe wurde doch gar nicht näher vorgetragen, eine juristische Wertung ist daher kaum möglich. Zumal die Angelegenheit auch bei fehlender Verfolgbarkeit zumindest für das Familiengericht hinsichtlich Maßnahmen nach §§ 1666 ff. BGB von Relevanz sein könnte.

Auch wenn es länger her ist,denke ich das es strafbar ist weil sowas gehört sich nicht.