kann ich gegen das Jugendamt einen Befangenheitsantrag stellen?

5 Antworten

Wer vertrauensvoll mit dem Jugendamt zusammen arbeitet hat immer die besseren Karten. Auch die Familiengerichte schließen sich meistens den Empfehlungen der Jugendamtmittarbeiter an. Um gegen das Jugendamt vor zu gehen brauchst Sachbeweise über Pflichtverletzungen. Ein Gefühl das dein Mann/der Vater eurer Kinder von ihnen bevorzugt wird reicht dazu nicht aus. Hört auf euch zu streiten, eure Kinder zu benutzen nur um dem anderen zu schaden. Ihr habt gemeinsame Kinder die unter eurem Streit nicht leiden dürfen. Gegenüber den Kindern habt ihr beide die Pflicht eine Ebene zu finden die das gemeinsame Kümmern um eure Kinder möglich machen. Klare Regelungen die exakt eingehalten werden helfen Konflikte zu vermeiden. Auf deine Maximalforderungen zu bestehen, deinen Anwalt reich zu machen, seinen Rat solltes du unter diesem Gesichtspunkt immer kritisch sehen, bringt niemanden weiter. Die Jugendamtmittarbeiter sind manchmal Tage lang nicht im Büro. Sie müssen sich neben ihren Akten auch um Kinder in Familien kümmern. Oder sie sind halbe Tage beim Familiengericht geladen. Weit verbreitet sind auch Teilzeitstellen. Vielleicht haben sie aber auch einfach keine Antworten auf deine Vorwürfe bzw. müssen die andere Seite anhören bevor sie sich über die aktuelle Situation ein Bild machen können. Mit allen Seiten auf  Konfontrationskurs (alle sind gegen mich) zu gehen kann, genau wie bei Schiffen, zum Untergang führen. Deine Haltung solltes du dringend überdenken, zum Wohle der Kinder die euch beide lieben. Egal was vorgefallen ist, wer wen betrogen oder verletzt hat.

Grundsätzlich keine Einwände, nur, und das kam im weiteren heraus

  • Die Sozialarbeiterin als auch der Ehemann benennen der Mutter bei geteiltem Sorgerecht nach Umzug nicht die neue Adresse der Kinder (sie verweigert sogar diese Information, wenn ich es richtig verstanden habe).
  • Wichtige Umschreibungen bei der Krankenkasse, die auch unlängst vom Versicherungsträger angemahnt wurden, werden durch die Verweigerung der Benennung der neuen Adresse vereitelt.
  • Die Verweigerung der Benennung der Adresse stellt als solches eine Behinderung/Einschränkung des Umgangsrechts dar.
  • Der Vater läßt - mit Wissen der Sozialarbeiterin - die Kinder (10 und 12 Jahre) Spiele mit USK 18 (Gefährdung des Kindeswohls, ggf. § 171 StGB) oder gar indizierte Spiele (§ 27 JuSchG i.V.m. § 171 StGB) spielen.
  • Es scheint so, als daß Vater und Sozialarbeiterin das Umgangsrecht der Mutter trotz bestehendem Sorgerecht unterwandern, dabei - gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, welches Beschränkungen des Umgangsrechts nur in Falle einer konkreten Gefährdung der Kinder für zulässig erklärte - seitens der Sozialarbeiterin Vorgaben als auch Beschränkungen für Treffen gemacht zu werden scheinen.
  • Auch die Ernährungsfrage wurde zu einem Thema. Wenn als Grund gegen eine gesunde Ernährung (es wurde der Mutter vorgeworfen) die Kosten einer solchen angeführt werden, kann man nicht mehr ausschließen, daß schon die Ernährung der Kinder beim Vater ggf. als Gefährdung des Kindeswohls angesehen werden könnte. Dabei ist die Ernährung während der Wahrnehmung des Umgangsrechts alleine Sache der Mutter.

Dadurch wurde es - zumindest für mich - schon wieder spannend, denn damit könnte sogar Strafrecht auf die Sozialarbeiterin anwendbar sein, was wohl zur Erfüllung einer Pflichtverletzung hinreichend sein dürfte.

Ich denke aber mal, daß Du den weiteren Verlauf nicht gelesen hast, deshalb dies nur zur Info.

@PolluxHH

Ich habe auf eine Frage geantwortet, mit den Informationen die mir zu dem Zeitpunkt darin zur Verfügungung gestellt wurden. 
Das ist der Sinn dieses Forums. Für eine "Fortsetzungsgeschichte" gibt es das Forum für Diskussionsbeiträge. Außerdem meine ich das die menschliche Beurteilung der Situation wichtiger für das Kindeswohl sind als die rechtliche.

@diroda

Es ging mir auch weniger darum, Deine Antwort "anzugreifen", als zusätzliche Verunsicherungen für die TE zu vermeiden. Wie gesagt: auch mir ist die menschliche Beurteilung wichtiger, doch kann ich von hier aus nur feststellen, daß die Versorgung eines 10 und 12-jährigen Kindes mit USK-18-Spielen psychologisch fatal wirken kann und gerade in dem Alter eine gute Ernährung auch wichtig für die Entwicklung ist. Diese Punkte sowie die schon gravierend rechtswidrigen Begleitumstände des Umzugs ließen es mich dann eher rechtlich betrachten, da ich von hier aus nicht absehen kann, was gut für die Kinder wäre. USK18 oder indizierte Spiele jedenfalls eindeutig nicht, denn das fällt schon unter konkrete Gefährdung.

Nichts für ungut!

@PolluxHH

Alle Beiträge/Frage/Antworten muß man erst mal kritisch betrachten denn sie beruhen auf einseitigen/pateiischen Angaben der Mutter ohne dem Vater die Gelegenheit zu geben  sich zu den Vorwürfen zu äußern. Also muß man sich dessen Stellung aus den gegebenen Informationen zusammen reimen. Wenn das Jugendamt "auf der Seite des Vaters ist" und er mit der Familienhilfe zusammen arbeitet (sich bemüht besser zu werden) kann nicht alles so negativ wie geschildert sein. Wenn "alle gegen sie sind" wird es dafür Gründe geben. Es macht aber keinen Sinn mit Dritten weiter darüber zu diskussieren. Die "streitlustige" Mutter wird der Apell, das objektive Kindeswohl über alles zu stellen, sowieso nicht erreichen.

Ich mache es kurz:

Bespreche bitte die Details hier https://www.nummergegenkummer.de/

Ansonsten rate ich Dir dringend, für Nachweise zu sorgen, dass diese Mitarbeiterin geschwätzig ist. 

Wobei: Die Kinder sind wohl bei Dir. Dann ist es tatsächlich zum Wohl der Kinder, wenn dem Kindsvater Wissen über die Verhältnisse bei Dir zur Kenntnis gebracht werden. So weit sie die Kinder betreffen. Diese Einschränkung. 

Das Jugendamt ist übrigens nicht zuständig, wenn der Kindsvater mit Gewalt droht. Da wäre dann die Polizei zuständig. 

Wechsle den Anwalt. Wie schon in anderer Antwort angedeutet. Den Du jetzt hast, der taugt nicht. Denn er berät Dich zu Deinen Ungunsten. 

Die Kinder leben beim Vater. Ich habe genau wie er Sorgerecht für beide. Leider erfahre ich nichts, weder vom Vater noch vom Jugendamt. Es steht/stand jetzt ein Umzug bei dem an wo ich noch nicht mal die neue Adresse mitgeteilt bekomme obwohl seit einem halben Jahr zB noch die Umschreibung der Krankenversicherung seitens der Krankenkasse erbeten wurde und bisher nicht erfolgte obwohl schon Briefe raus gegangen sind. Es geht auch noch um viel mehr Dinge die wohl hier den Rahmen sprengen würden. Das Jugendamt teilt ihm wie erwähnt alles mit was mich betrifft und andersherum wird geschwiegen wenn es darum geht, Informationen die wichtig sind an mich weiter zu leiten.

@Traube35

Wie jetzt ... Umzug? Selbst wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zugesprochen worden sein sollte, gehört ein Umzug zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und ist bei minderjährigen Kindern zustimmungspflichtig. Für unlösbare Meinungsverschiedenheiten ist § 1628 BGB vorgesehen. Die Nichtmitteilung der neuen Adresse ist alleine kritisch (es handelt sich aber noch nicht um eine Straftat).

Auch aus der nicht erfolgten Umschreibung der Krankenkasse ließe sich etwas basteln, denn die Be-/Verhinderung einer solchen könnte mit § 1626 Abs. 1 BGB kollidieren.

Wie steht es mit dem Umgangsrecht (bzw. der Umgangspflicht)? Wird es Dir ermöglicht, Umgang mit den Kindern zu haben, oder verweigert man Dir dieses Recht (das auch grundsätzlich eine Pflicht darstellt)?

Dein Anwalt wird mir immer suspekter und das Verhalten der Sozialarbeiterin gewinnt immer mehr den Anschein, als ob sie meinte, daß Du den Kindern schadetest.

@PolluxHH

Danke Pollux. Ich hätte jetzt nach den §§ gesucht. 

OLG Celle, Beschluss vom 25.2.2011 – 10 WF 48/11


(1) Eine Ablehnung wegen Befangenheit gemäß § 6 FamFG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO kommt schon nach dem ausdrücklichen Wortlaut in § 6 FamFG ausschließlich gegenüber Gerichtspersonen in Betracht, also gegenüber Richtern, Rechtspflegern oder Urkundsbeamten. [...]  Mithin ist im Verfahren über Kindschaftssachen die Ablehnung einer Jugendamtsmitarbeiterin über § 6 FamFG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO ausgeschlossen.

Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde dürfte fruchtlos sein (verläuft in der Regel im Sand, so etwas ist ein Ausfluß aus Art. 17 GG und dadurch mit recht geringen Rechten ausgestattet, dafür könnte es die Sachlage zu Deinen Ungunsten verändern). Allerdings wundert mich, daß dies der einbezogene Anwalt offensichtlich nicht weiß.

Eine gute Option wäre der Jugendhilfeausschuß, allerdings muß man sich sehr gut vorbereiten, da die Redezeit extrem begrenzt ist. Besonders muß der Vortrag kurz, stichhaltig und die abschließende Frage unmißverständlich sein.


Der nächste Termin vom Jugendhilfeausschuss ist bei uns leider erst wieder im November. Am Donnerstag war der letzte, aber bis vor ein paar Stunden wusste ich noch nicht das man sich dort melden kann.. 😑

@Traube35

Für einer schnelle Lösung bliebe dann nur das Familiengericht. Angesichts des unten geschriebenen könnte es dafür auch gute Ansatzpunkte geben, z.B. eine erhebliche Erschwerung der Wahrnehmung des Umgangsrechts durch Umzug resp. durch Nichtnennung der neuen Adresse etc. .

Dies würde aber recht unschön für die Kinder werden und sollte deshalb gründlich überlegt sein, denn an erster Stelle sollte das Kindeswohl stehen.

@PolluxHH

Hab noch ein wenig nachgedacht und Du solltest Dir echt einen Schlachtplan überlegen. Ganz wichtig ist dabei, daß Du der Sozialarbeiterin in Schriftform nachweislich zukommen läßt, welche objektiven Tatbestände (sie müssen nicht nur subjektiv als solche gesehen werden, sondern schon in der Literatur als solchge anerkannt sein) einer Gefährdung des Kindeswohls Du siehst (hier ist ein GUTER Anwalt oder eine intensive Internetrecherche sinnvoll) oder aber wo § 171 StGB bzw. (evtl. in Tateinheit) § 27 Abs.1 JuSchG anzudenken wäre. Subjektive Tatbestände können natürlich ergänzend einbezogen werden. Aufgabe des Jugendamtes ist es ja gerade, Kinder zu schützen. Dabei solltest Du einfügen, wann und wie oft Du dies schon ihr gegenüber benannt hast, idealerweise mit Datum ("während unseres Termins am ... um ..."), denn dies könnte hilfreich sein, um Vorsatz der Sozialarbeiterin zu belegen.

§ 171 StGB wäre über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.10.2014, BVerfG 2 BvR 920/14, zu begründen, in dem es (in einer recht bedenklichen Formulierung, 1973 wurde "sittlich" gerade aus den Kontext gestrichen, weil es für zu unbestimmt gehalten wurde) die



sittliche und geistige Entwicklung des Schutzbefohlenen, insbesondere ihn zu künftigem Legalverhalten zu erziehen und ihm die Fähigkeit zu vermitteln, Lebensaufgaben unter Berücksichtigung des geltenden Normensystems zu bewältigen"

als Rechtsgut des Tatbestandes anerkennt.

Hinzu kommt die Sache mit dem Umgangsrecht. Alleine schon die Vorenthaltung der neuen Adresse der Kinder ist bedenklich (hier besteht ein Anspruch auf Kenntnis und die Sozialarbeiterin ist nicht berechtigt , zumal dann, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden sein sollte, aber die gesamte Schilderung läßt die Vermutung zu, daß hier ggf. durch faktische Behinderung des Umgangsrechts eine Situation erzwungen werden soll, welche später eine Sorgerechtsentscheidung zugunsten des Vaters prädisponieren soll. Das Verhalten der Sozialarbeiterin ist hier auch fragwürdig. Man könnte m.E. alleine aus diesem Umstand schon eine Klage auf Entziehung des Sorgerechts des Vaters einreichen.

Es steht allerdings die Frage im Raum, warum man auch seitens des JA in unüblicher Weise den Vater bevorteiligt. Schon die Entscheidung, die Kinder beim Vater zu lassen, wäre entweder einvernehmlich getroffen oder aber im Gegensatz zur normalen Vorgehensweise seitens des JA verfügt worden. Das weitere Verhalten des JA in der Sache spräche für letzteres. Es wäre sehr hilfreich, um die Gründe zu wissen, wenn diese Annahme richtig sein sollte. Ausschlüsse oder Beschränkungen des Umgangsrechts sind nur gerechtfertigt, soweit sie durch eine konkrete Gefährdung des Kindes erforderlich sind (u.a. BVerfG, FamRZ 83, 872).


@PolluxHH

vielen vielen Dank für dein Bemühen, du hast mir wirklich sehr weiter geholfen. Gleich morgen werde ich schauen das ich einen fähigen Anwalt finde und dann werde ich ihm/ihr alles schildern und hoffen das ich was machen kann. So wie es momentan ist kann es einfach nicht weitergehen. Mein kleiner Sohn ist leider komplett auf der Seite von seinem Papa, da ist es sehr schwierig.. auch mit dem Umgang. Der Große will zu uns beiden den Kontakt und fragt auch ständig ob er mich noch genauso lieb haben darf wie vor der Trennung. Die Trennung ist für beide Kinder schon schwer genug, aber so wie es seit Monaten läuft ist es für die beiden noch schwieriger. Ich mache sicher auch viele Fehler (gehören eben zum Leben dazu) aber ich kann mir auf Dauer auch nicht alles gefallen lassen.

Vielen lieben Dank nochmal für die guten Ratschläge, ich hoffe wirklich das sie Früchte tragen werden.

Das Jugendamt besteht aus vielen Mitarbeitern. Es bleibt dir unbenommen, gegen einen oder mehrere Mitarbeiter des Jugendamtes eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen. Du kannst dich auch direkt an den Leiter des Jugendamtes wenden mit deiner Beschwerde.

Aber gegen das Jugendamt allgemein kannst du kaum einen Befangenheitsantrag - wenn es das überhaupt gibt - stellen.

Du kannst ja auch nicht gegen das Gericht einen Befangenheitsantrag stellen, sondern nur gegen den konkreten Richter.

Ja gegen das gesamte Jugendamt will ich ja auch nicht, ich will wie vllt nicht klar ausgedrückt gegen die Mitarbeiterin Vorgehen, die für mich bzw uns zuständig ist

Inwiefern braucht ihr denn die Familienhilfe?

Man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Chef des Jugendamtes machen. Erfahrungsgemäß kommt dabei aber wenig bis nichts raus, weil der Grundsatz gilt, "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

Weil zwischen meinem Ex und mir kein Kontakt besteht und die Familienhilfe eigentlich dafür da ist das die Kinder so wenig wie möglich unter der Trennung leiden. Was schier unmöglich ist da wir komplett andere Ansichten haben

@Traube35

Tja, ihr seid dann mal wieder ein Beispiel für Eltern , die ihren Paarkonflikt auf dem Rücken der Kinder austragen. Arme Kinder, kann ich nur sagen.

@Dahika

Ja leider ist es so das ich versuche für die Kinder eine friedliche Lösung zu finden, ich bin ja auch bereit Kritik anzunehmen. Aber wenn ein Part zu keinerlei Zusammenarbeit bereit ist bin ich irgendwann mit meinem Latein am Ende! Und wenn da noch nicht mal von Amtswegen Unterstützung kommt gestaltet sich das Ganze noch schwieriger. Ich will keine Lorbeeren ernten, einfach nur das Beste für die Kinder trotz Trennung. 

@Traube35

Wie alt sind denn die Kinder?

Und welche Ansichten meinst du genau? Erziehungs-und Umgangsfragen betreffend?

@user89467

Die Kinder sind 10 und 12, jaa genau es geht überwiegend um den Umgang und auch um erziehungsansichten.. ich bin zB absolut dagegen das die Kinder pc oder Konsolen Spiele ab 18 spielen, Papa sieht das anders und meckert das ich den Kindern eine gesunde Ernährung bei bringe, die ist ja viel zu kostspielig... Was den Umgang betrifft habe ich mehrere Vorschläge gemacht, hab auch die Weisung vom Jugendamt befolgt aber ich kann ihm nichts Recht machen. Soll jetzt auch nicht so klingen das ich die perfekte Mutter bin, das will ich auch gar nicht sein.. ich mache auch Fehler wie jeder andere Mensch auch. Aber irgendwann ist auch mal gut, und wenn selbst das Jugendamt nicht bereit ist zu helfen weiß ich langsam echt nicht mehr weiter..

@Traube35

Was sagen denn die Kinder selbst zu eurer Trennung? In dem Alter haben sie ja den Knatsch sicher auch satt gehabt. Hast du das Gefühl, dass sie auf einen von euch mehr sauer sind?

Leben sie bei dir und sind besuchsweise beim Vater?

In Trennungsfällen versucht irgendwo immer einer, den anderen auszuspielen. Und was im Hauptwohnsitz gelebt und zum Teil auch nicht erlaubt wird, wird dann bei Besuchen ausgehebelt.

Sicher muss man dem anderen Elternteil auch seine Vorstellungen zugestehen. Wenn er sagt, die Kinder können bis Mitternacht aufbleiben, während sie bei dir um 9 ins Bett müssen, muss man das so abnicken.

Ballerspiele oder anderer Schrott sollten in der Tat keine Freizeitbeschäftigung sein. Das sollten die Kinder auch selbst realisieren.

Das Essen............ja. Vielleicht kannst du dich durchringen zu akzeptieren, dass sie am Besuchswochenende nur Pizza und Nudeln essen. Bei dir gibt es dann halt wieder was anderes.

Wichtig wäre es aus meiner Sicht, dass über die Kinder nicht nur bestimmt wird, sondern sie in dieser neuen Situation auch gewisse Dinge mit entscheiden dürfen.

Sie müssen wissen, dass sie nicht schuld an der Trennung sind und dass ihr Beide sie liebt, jeder auf seine Weise, solange der Kontakt nicht verweigert wird.

Wenn die Sachbearbeiterin im Jugendamt nicht im Sinne von neutraler Hilfe arbeitet, dann wende dich an den Chef der Anstalt. Ich habe auch einige Kämpfe ausfechten müssen. Und es ist immer besser, alle seine Möglichkeiten auszuschöpfen, als sich immer nur zu beugen.

Am Ende wäre es das Beste, wenn sich auch der größte Wüterich mal wieder einholt und realisiert, dass er im Interesse seiner Kinder nicht seine persönlichen Kleinkriege führen sollte.

Darf ich fragen, was der Trennungsgrund war?

@Traube35

Das Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Spielen kann als Gefährdung des Kindeswohls ausgelegt werden, sollten sie bei ihm nur Fastfood bekommen, so ist auch hier eine Kindeswohlgefährdung über die Ernährung denkbar/wahrscheinlich.

Allmählich fehlt mir jegliches Verständnis für die Sozialarbeiterin angesichts der bisherigen Informationen.

@user89467

Es sollte dabei bedacht werden, daß z.B. CS:GO USK 16 hat, nicht 18. Hier geht es um Spiele wie Command & Conquer : Generals, Doom 3 oder Grand Theft Auto: San Andreas . Das ist schon nicht mehr nur heftig bei Kindern im Alter von 10 und 12 Jahren, allerdings sind mir keine Studien dazu nicht mit Kindern unter 14 Jahren bekannt, was durchaus seine Gründe haben dürfte. Hier sei auf § 27 Abs. 1 JuSchG verwiesen, es könnte also sogar eine Straftat vorliegen (wenn indizierte Spiele verfügbar gemacht werden), da dies als gröbliche Verletzung der Erziehungspflichten zu sehen ist. Da dies aber durch die Sozialarbeiterin geduldet wird, ist eine vorsätzliche Unterlassung anzunehmen. .Auch interessant wäre, wie lange er die Kinder spielen läßt.

Wie die TE in einem anderen Kommentar beschrieb, scheint der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu haben bei geteiltem Sorgerecht. Dabei gibt es schon Probleme bei der Realisation des Umgangsrechts und die TE kennt nach Umzug nicht einmal die neue Adresse ihrer Kinder, wobei die Sozialarbeiterin dies zu decken scheint.

@PolluxHH

Wenn es so ist, dann sollte sich die Fragestellerin erst recht weiterwenden. Zur Not dann vielleicht sogar mal über die Öffentlichkeit. Manchmal muss man dann alle Geschütze auffahren, wenn es anders nicht geht.

@user89467

Die Öffentlichkeit erreicht man über Medien, Medien aber sind erst dann interessiert, wenn entweder eine konkrete Gefährdung für Leib und Leben des Kindes vorliegt, also z.B. massive Mißhandlungen, bevorzugt zusammen mit sexuellem Mißbrauch, dabei unter vorsätzlicher Duldung des JA . Darunter ist es eher uninteressant. Ein Ausnahme wäre, wenn es im Jugendhilfeausschuß zur Sprache gekommen wäre, denn hier ist oft auch die Presse anwesend und das Gremium hochkarätig, da ist die Kombination explosiv. Presse aber bedeutet Publizität und diese Art der Publizität ist schädlich für Kinder.

Sollten aber nach § 23 Abs. 3 Satz 1 JuSchG als indiziert bekanntgemachte Spiele den Kindern zugänglich gemacht werden, dann wäre Strafrecht ein recht treffsicheres Geschütz.

@PolluxHH

Hier geht es um fragwürdige Arbeitsweisen. Und die reichen durchaus aus, um mal öffentlich zu hinterfragen, welche Intentionen dahinterstecken.

Ich kenne genug Reportagen, wo sich Verantwortliche mal zu ihren Vorgehensweisen äußern sollten.

@user89467

In dem Bereich habe ich keine Erfahrung, ich weiß nur, daß selbst die inhaltliche Aussage eines Oberstaatsanwalts in einem Bescheid zur Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verfolgung Unschuldiger i.V.m. Strafvereitelung im Amt, daß Polizisten zulässig und gerechtfertigt Beweisfälschungen vornehmen dürften, solange man ihnen nicht nachweisen könne, daß dies wider besseren Wissens geschehen sei, nicht reicht, um die Medien zu interessieren.

Medien brauchen für ihre Berichte regelmäßig einen emotionalen Aufhänger, etwas, um den Fall von alltäglichen Fällen abzuheben, wobei sich Kinder gut eignen, doch dann wäre das Interesse eher darauf gerichtet, das "Leid" der Kinder darzustellen. Eine Unterwanderung des Umgangsrechts wird erst dann interessant, wenn man heulende Kinder abbilden kann, denen ihre Mutter fehlt. Die Sache mit den Spielen darf nur in Schriftform ausgeschlachtet werden, da ansonsten rechtliche Bedenken bestehen könnten, wäre dann aber entweder zu abstrakt oder bedürfte Kinder, die möglichst schon Gewaltstraftaten in Anlehnung an die Spiele begangen hätten, mindestens aber stolz ihr Butterfly-Messer, den Schlagring oder Wurfsterne zeigten, die sie in ihrer Schultasche mit sich führten.

Kuz: ohne vernachlässigte / verwahrloste Kinder oder Kinder, die emotional die Situation nicht ertragen, ist es wohl eher uninteressant, aber da hätte der Vater mitzureden, der kein Interesse an Antiwerbung haben dürfte.

@user89467

Es gab mehrere Trennungsgründe. Alkoholproblem (welches mein Ex aber mittlerweile laut Aussagen anderer im Griff hat und sich wohl auch in Therapie befindet), und das Hauptproblem ist/war, das wir halt immer ergänzend Stütze vom Staat bekommen haben wobei ich immer nebenbei in Teilzeit gearbeitet habe und er sich darauf meistens (bis auf kurze Zeit) ausgeruht hat (beim Amt hat er sein Asthma als Hauptgrund angegeben nicht arbeiten gehen zu können

@Traube35

Mir fehlte bisher ein Ansatz, weshalb die Sozialarbeiterin etwas gegen Dich haben könnte, hier wäre ggf. die Basis zu finden. Du dürftest, wenn ich es richtig interpretiere, die gemeinsame Wohnung verlassen haben, während er noch ein Alkoholproblem hatte, dabei keine für die Unterbringung der Kinder geeigneten Räume in der neuen Wohnung besitzend, weshalb sie beim Vater blieben. Dies wohl ohne vorherige Einbeziehung des JA.

Aus der Sicht des JA könnte dies als rücksichtsloses und die Kinder gefährdendes (Vater mit Alkoholproblem) Verhalten interpretiert worden sein. Sollte allerdings das JA einbezogen worden sein, dann fiele diese Sichtweise. Sollte zudem ein Gewaltproblem bestanden haben, wirkte dies relativierend auf den Eindruck der Rücksichtslosigkeit, sofern er nur bezogen auf Dich gewalttätig geworden wäre, aber dann wirkte eine späte Einschaltung des JA als auch gerade eine gezeigte Kompromißbereitschaft hinsichtlich Sorge- und Umgangsrecht subjektiv gegen Dich, da dies Gleichgültigkeit signalisierte, auch als Instrumentalisierung der Kinder interpretierbar.

Dies nur, weil es auch wichtig ist zu wissen, gegen welche Ressentiments man ggf. anzukämpfen hat, da sonst die Gefahr bestehen kann, vom Regen in die Traufe zu kommen (Vater geht nicht, Mutter auch nicht, also ...). Deshalb ist es wichtig zu zeigen, daß Du bereit und fähig bist, das Sorgerecht auch verantwortungsvoll wahrzunehmen, idealerweise unter Widerlegung der Vorbehalte gegen Dich, wenn Du mit Argumenten der konkreten Gefährdung der Kinder aufwartetest, denn damit setztest Du das JA unter akuten Handlungsdruck.


@Traube35

Wenn dein Ex ein Alkoholproblem hat, warum sind die Kinder dann bei ihm?

@user89467

Wir haben von Geburt des Großen an Kontakt mit dem JA, bis zur Trennung lief auch alles relativ gut. Klar gab es Ungereimtheiten zwischen dem Amt und uns als Eltern, aber es gab immer für alles eine Lösung. Nachdem ich mich getrennt habe, hat mein EX sich an das JA gewandt und ich hatte sage und schreibe 24 Stunden Zeit die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Die gestaltete sich anfangs etwas schwierig aber ich habe Unterschlupf gefunden und nun eine eigene Wohnung. Der Kindesvater (im weiteren Verlauf "KV") wohnt noch in der gemeinsamen Wohnung, wo aber das JC ihm die Pistole auf die  Brust gesetzt hat, eine Wohnung zu beziehen, die im Rahmen der übernehmenden Kosten liegt, oder aber er müsste die Differenz selbst zahlen. Daraufhin hat er (habe ich vom ältesten erfahren) eine neue Wohnung gefunden, aber die Kinder dürfen mir die Adresse nicht mitteilen. Auch seine neue Handynummer bekomme ich nicht, da er keinerlei Kontakt zu mir haben möchte. Alles was den Umgang betrifft muss ich über die Kinder regeln... Beschwerde beim Jugendamt blieb dies bezüglich bisher fruchtlos.. Die installierte Familienhilfe gibt auch keinerlei Auskunft, teilt ihm aber alles mit, was meinerseits passiert. Eine neue Freundin hat mein EX auch, was wohl auch der Grund dafür ist, das er mit dem Trinken aufgehört hat und nun so tut, als wäre nie etwas diesbezüglich gewesen. Wenn dem so ist, freue ich mich für ihn. Den Kindern kann es ja nur zugute kommen.

@Traube35

Ich verstehe immer noch nicht, warum die Kinder nicht bei dir sind.

Sind die Kinder selbst mal nie angehört worden Seiten des Jugendamtes?

Wieso war seit Geburt des Großen Kontakt zum Jugendamt? Wegen der Trinkerei?

Was die Adresse angeht, investiere 8 Euro auf dem Einwohnermeldeamt, dann hast du deine Auskunft über den neuen Wohnsitz.

@user89467

Nein nicht wegen dem Alkoholproblem, sondern weil ich damals einfach überfordert war und immer wieder ne Trennung zustande kam. Ich hatte auch diese sogenannte Wochenbettdepression die sich verfahren hat bis ich ne Therapie dagegen gemacht habe und nun mit schwierigen Situationen anders umgehen kann. Ich hab mich damals von mir aus ans JA gewandt um Hilfe zu bekommen.

Die Kinder wollen bei ihm bleiben, sie wurden schon befragt.. mein EX hat leider viel Einfluss auf die Beiden, wie schon in anderen Kommentaren geschrieben dürfen die bei ihm Spiele spielen die nicht dem Alter entsprechen und das JA belächelt dies. Auch die Familienhilfe macht da nicht viel, diese hat ja selbst Aussagen getätigt wie: Es ist nicht schlimm die Kinder abends alleine zuhause zu lassen, die schlafen da ja schon... leider kann ich dies nicht beweisen da es sich nur um eine mündliche Aussage handelt.

Mittlerweile ist es aber auch schon so, das ich meine Worte gezielt auswähle und nichts mehr preisgebe, damit mir nicht weiter das Wort im Mund herum gedreht werden kann. 

Danke für den Tipp, ich werde mich mal beim Einwohnermeldeamt erkundigen, die 8 Euro sind es mir wert wenn ich in Erfahrung bringen kann wo meine Kinder wohnen.

@Traube35

Und welche Rolle nimmst du bei deinen Kindern ein? Was bist du für sie?

Ich kenne selbst solche Nervenkriege, auch wenn meine Situation eine andere war. Bei Vorsprachen auf dem Jugendamt hatte ich auch oft das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde.

Ich musste zum Beispiel immer alles nachweisen, wehe, ich kam meiner Mitwirkungspflicht nicht nach. Umgedreht, wenn mein Ex angeschrieben wurde, er solle erscheinen oder was nachweisen und er reagierte nicht, wurde immer mit den Schultern gezuckt und gemeint, man könne ihn ja nicht zwingen.

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde verlief im Sande aus schon benanntem Grund mit "eine Krähe hackt der anderen kein Auge raus". Es wurde nur Verständnis geheuchelt, aber geändert hat sich trotzdem nichts.

Ich hab dann kurzerhand die Beistandschaft gekündigt und gesagt, sie sollen ihr Verwaltungsamt schließen.

Und nun lasse ich die Zeit für mich arbeiten.